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e) Sukzessiver Systemumbau

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Entsprechend reagierte der Gesetzgeber und novellierte die Emissionshandelsrichtlinie sukzessive in den Jahren 2009, 2015 und 2018.

So wurde das ETS durch die RL 2009/29/EG grundlegend novelliert. Seit 2013 gibt es in der EU für große Anlagen der Industrie und der Energiewirtschaft nur noch ein einheitliches Emissionsbudget (Cap). Nationale Zuteilungen und die damit verbundene Möglichkeit der „Verwässerung“ zugunsten der eigenen Industrie gehören damit der Vergangenheit an.[145] Das EU-weite Cap und die europaweit einheitlichen Zuteilungsregeln schaffen einheitliche Wettbewerbsbedingungen in den Mitgliedstaaten und lösen die nationalen Emissionshandelsregelungen weitgehend ab. Bei gleichen Regeln für alle sind in Zukunft die effizientesten Unternehmen im Vorteil. Allerdings gibt es auch nach der Hochzonung auf die EU immer noch die eine oder andere Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, durch politische Einflussnahme die Zertifikatspreise zu senken.[146]

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Die Gesamtmenge von Emissionshandelsberechtigungen sinkt kontinuierlich um 1,74 % pro Jahr im Vergleich zur durchschnittlichen jährlichen Gesamtzuteilung in der EU von 2008 bis 2012, Art. 9 RL 2009/29/EG. Auch wird seit 2013 die Versteigerung von Zertifikaten erheblich ausgeweitet und damit die kostenlose Zuteilung reduziert.[147] So muss z.B. nach Art. 10a Abs. 1 UAbs. 3 Satz 2 RL 2009/29/EG der gesamte Stromsektor die Emissionsberechtigungen komplett ersteigern, da die Kraftwerksbetreiber die Preise der Emissionsberechtigungen schon bislang vollständig an die Stromkunden weitergeben konnten und somit hier keine Gefahr von Carbon Leakage besteht. Für Anlagen der Industrie und für die Wärmeproduktion erhalten die Betreiber einen abnehmenden Anteil ihrer Zuteilung kostenlos. Der Auktionsanteil stieg nach Art. 10a Abs. 11 RL 2009/29/EG im Zeitraum 2013 bis 2020 von 20 % auf 70 %.

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Als kurzfristige Lösung für das Überangebot von Zertifikaten hat die Kommission die Versteigerung von 900 Mio. Emissionszertifikaten auf 2019–2020 verschoben. Dieses Backloading von Versteigerungsmengen ändert nichts an der Gesamtzahl der in Phase 3 zu versteigernden Zertifikate, sondern ändert lediglich die Verteilung der Versteigerungen über diesen Zeitraum. Der Menge der versteigerten Zertifikate wurde gekürzt um 400 Mio. im Jahr 2014, 300 Mio. im Jahr 2015 und 200 Mio. im Jahr 2016.[148]

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Eine langfristige Strategie zur Verknappung der Preise war die Einführung einer sogenannten Marktstabilitätsreserve durch den Beschluss 2015/1814/EG.[149] Die Reserve ist seit Januar 2019 wirksam. Damit soll dem bestehenden Überschuss an Zertifikaten entgegengewirkt werden und durch Anpassung des Angebots an zu versteigernden Zertifikaten die Widerstandsfähigkeit des Systems gegen stärkere Erschütterungen verbessern. So wurde für den Zeitraum 2014–2016 eine Anzahl von 900 Mio. Zertifikaten zurückgehalten und auch nicht 2019–2020 versteigert, sondern in die Reserve überführt. Nicht zugeteilte Zertifikate werden ebenfalls der Reserve zugeschlagen. Marktanalysten schätzen, dass rund 550 bis 700 Mio. Zertifikate bis 2020 nicht zugeteilt sein könnten. Im Mai 2021 forderte die grüne Fraktion im Europaparlament einen CO2-Preis von 150 € bis 2030 und ab 2023 einen Mindestpreis von 50 €.[150]

Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen

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