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f) Nutzung von Projektgutschriften

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Mit der sogenannten Linking Directive 2004/101/EG[151] wurde in das EU-ETS die Möglichkeit aufgenommen, Gutschriften für CO2-Reduktionen in Staaten, die nicht zur EU gehören, zu bekommen und so letztlich weniger CO2-Zertifikate kaufen zu müssen. Damit werden die durch das Kyoto Protokoll geschaffenen flexiblen Mechanismen mit dem EU-ETS verknüpft. Auch dahinter steht wieder der Gedanke der – hier weltweit gedachten – Senkung der CO2-Emissionen dort, wo es am günstigsten ist. Gerade in den Entwicklungsländern können mit vergleichsweise kostengünstigen Maßnahmen viel höhere CO2-Reduktionen erreicht werden als in der EU, in der viele Unternehmen schon sehr fortgeschrittene Technologie zur CO2-Reduktion einsetzen und daher der Aufwand zu einer abermaligen Senkung erheblich teurer ist als entsprechende Reduzierung in Nicht-EU-Staaten.

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Konkret geschieht dies durch die Einbindung der beiden Flexibilitätsmechanismen Clean Development Mechanism und Joint Implementation des Kyoto-Protokolls[152]. Wenn man solche Projekte in den Drittstaaten durchführt, bekommt man Gutschriften bei der Pflicht zum Erwerb von Emissionszertifikaten.

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Die Nutzung von Projektgutschriften aus den beiden Mechanismen wird allerdings seit der dritten Handelsperiode eingeschränkt, nachdem es zu Missbräuchen dieser Systeme im Zusammenhang mit dem EU-ETS gekommen war.[153] Mengenmäßig sind neben der weiter möglichen Nutzung der nicht verbrauchten Kontingente aus dem Zeitraum 2008 bis 2012 jeweils definierte Nutzungskontingente festgelegt für Neuanlagen, Anlagen neuer Sektoren, den Flugverkehr und für Anlagen, die im Zeitraum 2008 bis 2012 sehr geringe Kontingente zugewiesen bekommen hatten. Qualitativ können ab 2013 aus neuen Projekten nur noch Gutschriften genutzt werden, die in den am wenigsten entwickelten Ländern begonnen oder im Rahmen von Abkommen mit Drittstaaten durchgeführt werden.

Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen

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