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d) Ursprünglich großzügige Zuteilung der Mitgliedstaaten

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Da jedoch nach Art. 10 RL 2003/87/EG für die Zuteilungsperioden 2005 bis 2008 die Mitgliedstaaten 95 % der Zertifikate und für die Zuteilungsperiode 2008 bis 2013 noch 90 % der Zertifikate kostenlos zuteilten, war das ETS lange Zeit „ein zahnloser Tiger“. Hinzukam, dass in den Anfangsjahren die Zuteilungen nicht zentral durch die EU erfolgten, sondern auf nationaler Ebene durch nationale Zuteilungspläne[142], bei deren Aufstellung die Mitgliedstaaten einen großen Spielraum hatten[143] und die Kommission diese Zuteilungen nur sehr begrenzt auf ihre Vereinbarkeit mit dem europäischen Wettbewerbsrecht überprüfen konnte und nach Art. 11 Abs. 3 RL 2003/87/EG lediglich sicherstellen durfte, dass auch neuen Marktteilnehmern der Zugang zu den Zertifikaten ermöglicht wird. Im Endeffekt führte dies jedenfalls in den Anfangsjahren dazu, dass die Mitgliedstaaten in so großzügiger Weise Zertifikate zuteilten, dass sich die Preise lange Zeit nur zwischen 3 und 5 € pro Tonne CO2 bewegten und so keinerlei Anreiz zur Senkung von CO2-Emissionen bestand, was zu erheblicher Kritik führte.[144]

Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen

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