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a) Anwendungsbereich

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Am europäischen Emissionshandel ETS nehmen gegenwärtig europaweit etwa 11.000 Kraftwerke und Industrieanlagen[138] sowie 520 Fluggesellschaften teil. Es begründet damit das weltweit größte System für den Handel mit Treibhausgaszertifikaten und ist derzeit das wichtigste Klimaschutzinstrument der Union. Natürlich ist das wichtigste Treibhausgas CO2 erfasst. Dennoch gilt das ETS nach Art. 2 Abs. 1 RL 2003/87/EG nicht für alle Treibhausgase, sondern nur für die in Anhang II aufgeführten Treibhausgase. Außerdem sind auch längst nicht alle CO2-Emissionen verursachenden Tätigkeiten in der EU erfasst, sondern ebenfalls nach Art. 2 Abs. 1 RL 2003/87/EG nur die in Anhang I aufgeführten Anlagen.

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Im internationalen Klimaschutzrecht gibt es außerdem Ansätze für eine weltweite Verlinkung regionaler ETS. So ist es den Industrieländern erlaubt, untereinander mit Emissionsrechten zu handeln. Jeder Staat bekommt gemäß der jeweils im Kyoto-Protokoll festgesetzten Stabilisierungs- oder Minderungsverpflichtung eine bestimmte Menge an Emissionsrechten (Assigned Amount Units – AAU) zugeteilt. Reduziert ein Land mehr als mit dem Zielwert festgelegt, kann es überschüssige Emissionsrechte in Form von AAU an ein anderes Land verkaufen, das es nicht geschafft hat, sein Ziel zu erreichen.

Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen

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