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3. Nachweis- und Dokumentationspflicht

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Abs. 2 verpflichtet den Verantwortlichen auch zur Dokumentation der erteilten Zustimmung. Daher ist Abs. 2 als eigener Rechtsgrund für die Erhebung von Daten der Träger elterlicher Verantwortung zu sehen.[76] Die Nachweispflicht folgt der generellen Rechenschaftspflicht gem. Art. 5 Abs. 2.

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