Читать книгу DS-GVO/BDSG - David Klein - Страница 556

I. Relevanz für öffentliche Stellen

Оглавление

66

Aufgrund des eingeschränkten materiellen Anwendungsbereichs wird die Norm für öffentliche Stellen kaum Relevanz erlangen. Im Einzelfall ist aber natürlich dennoch denkbar, dass eine öffentliche Stelle einen Dienst der Informationsgesellschaft direkt einem Kind anbietet, insbesondere im Bereich der in ErwG 38 genannten Beratungs- und Präventionsdienste.

DS-GVO/BDSG

Подняться наверх