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4. Erwägungsgrund 25

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ErwG 25 will sicherstellen, dass die DS-GVO auch auf solche Datenverarbeitungen Anwendung findet, die außerhalb der EU stattfinden, die aufgrund Völkerrechts aber dem Recht eines Mitgliedstaates unterfallen, so etwa im Bereich diplomatischer oder konsularischer Vertretungen.

DS-GVO/BDSG

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