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6. Schimon ben Aharon, HOMEYER Nr. 1


H: 140 cm B: 65 cm T: 10,5 cm


Simon Aron [Aronschild] (1777 bis 22.9.1835)

Simon Aron ist der zweite Ehemann der Witwe Pessie Levi (siehe zu Nr. 1). 1810 erscheint er als Eigentümer des zuvor Aron Marcus, dem ersten Mann Pessie Levis, gehörenden Wohnhauses Nr. 181.1

Als 36-Jähriger bezeugt Simon Aron – hier mit seinem aus dem Vaternamen abgeleiteten Nachnamen Aronschild (vermutlich nach Vorbildern wie Rothschild; ggf. mit Bezug auf Ex 15,4 u. ö.; choschen als »Brustschild« am Priestergewand Arons) – am 13. Mai 1813 zusammen mit Meier Marcus Rosenberg vor dem Maire (Bürgermeister) der Stadt Wunstorf, Hans Frh. von Uslar, die Geburt von Jacob Israel Rosenberg (Nr. 46).2 Ebenso bestätigt er am 13.7.1813 zusammen mit dem israelitischen Schullehrer Nachum Imanuel aus Wunstorf den Tod (12.7.1813) der Witwe Mindel S[ch]alom, 71 Jahre, der Schwiegermutter seiner Frau aus deren erster Ehe3, in seiner Wohnung.4

Text und Gestaltung der Inschrift lassen auf eine führende Rolle innerhalb der jüdischen Gemeinde schließen (vgl. hierzu den Kommentar).

1 KW 1810; nach Änderung der Hausnummerierung in KW 1828: Nr. 210 [Siemon Aronschild] = Lange Str. 4; GERCKE, S. 242.

2 GR.

3 Vgl. SJ: Bericht des Stadtvogts Wolbrecht v. 29.7.1807.

4 SR.

Übersetzung

Lobpreis Gottes ist in seiner Kehle und ein zweischneidiges Schwert in seiner Hand (vgl. Ps 149,6). / Ach! / Schimon ist nicht mehr, der Schmuck der Männer, und von Tüchtigkeit in (seinen) Werken; / mit den Freunden und Gemeindemitgliedern war er verbunden in herzlicher Liebe, / [5] tat, was recht ist, im ganzen Volk vor den Augen der Nahen und Fernen, / und am Gedächtnis desselben wird festhalten der Spross, solange der Himmel besteht. / Die Seele wird Er heimführen in die Tore der Gnade und Barmherzigkeit. / Schimon, Sohn des verstorbenen verehrten Herrn Aharon, aus Wunstorf, / gestorben mit gutem Namen (bBer 17a) an Tag 3, dem 28. Elul (Dienstag, 22.9.[1835]). / [10] Seine Seele stieg auf zum ewigen Leben, als der Morgen heraufkam, der / zum Kommen des Barmherzigen bestimmt war, an Tag 4, dem 29. Elul 595 (Mittwoch, 23.9.1835). / Gesetzt (wurde der Stein) am Vorabend des Neujahrsfestes des Jahres / »Und ihr sollt barmherzig sein durch die Wohltätigkeit (= 596) des trefflichen Mannes« n. kl. Z. ([Sonntag,] 11.9.1836) / Es sei seine Seele eingebunden in das Bündel des Lebens! (→F4)

Kommentar

Z. 1: Der zweite Teil von Ps 149,6 wurde im rabbinischen Schrifttum früh als bildhafte Wiederholung des Anfangs gedeutet. Dabei wird das regelmäßige Beten des »Höre, Israel« (Schma Jisra 'el) mit dem »zweischneidigen Schwert« gleichgesetzt (bBer 5a). Der Vers ist auf den Verstorbenen bezogen, der damit als Vorbild eines gläubigen Juden vorgestellt wird. Daneben lässt sich an eine Anspielung auf seine Scharfsinnigkeit und Gelehrsamkeit denken (vgl. BROCKE/ MÜLLER, S. 48).

Z. 2–7: Die Klage geht sogleich in ein Lob des Verstorbenen über. »(Kopf-)Schmuck der Männer« pe'er ischim, Z. 3) spielt auf seine führende Rolle in der Gemeinde an (evtl. als Vorsteher; vgl. die Parallelen in der Datenbank epidat [23.2.2018], ferner die Inschriftenformulare für Gemeindevorsteher bei Kohen, S. 140 [1 und Blogg, S. 259, Nr. 8 [»Für Gemeindevorsteher«]). Die »Tüchtigkeit seiner Werke« kischron ma'alalim Z. 3) dürfte sich auf die Unterstützung von Gemeinde und Freunden beziehen, weniger auf beruflichen Erfolg; vgl. den zweimaligen Verweis auf seine Wohltätigkeit und Gerechtigkeit (Z. 5; Z. 13). In Z. 7 kann die Parallele zu Nr. 1, Z. 5, scha 'are chessed we-rachamim »Tore der Gnade und Barmherzigkeit«), als weiteres Indiz für die Identifikation Simons mit dem Ehemann von Pessche bat Jehuda gedeutet werden. Seine (Adoptiv-) Tochter, hier (verschleiernd?) »der Spross« nezer) genannt, wird ihren Kindespflichten nachkommen und das Jahresgedächtnis (»Jahrzeit«) getreu einhalten. Formal wird die Lobrede (Z. 3–7) durch das den Vornamen (Schimon) bildende Akrostichon sowie den Reim auf (-im) hervorgehoben. Zu den breitgezogenen Endbuchstaben in Z. 6–7 vgl. zu Nr. 5, Z. 3–4.

Z. 8: Die Angabe »aus Wunstorf« (Z. 8 hebr.-dt. mi-Wunstorf) lässt auf die Heterogenität der Wohnorte in der Gemeinde schließen. Der Sprengel (Wunstorf und Luthe) wurde erst am 24. November 1843 festgelegt (GKRH 1843, Abth. III, Nr. 11, S. 118–119). Dass es sich nicht um den Geburtsort handelt, zeigt der Bericht des Stadtvogts Wolbrecht an das Calenberg-Grubenhagensche Polizei- und Städte-Departement vom 31. August 1807 (SJ), wo als Herkunft »Springe« angegeben wird.

Z. 12: Der Stein wurde zur ersten »Jahrzeit«, für die der Bestattungstermin zählt (später der wiederkehrende Todestag; JOSEPH 1930b, Sp. 1038), am Vortag (29. Elul) von Rosch ha-schana (Neujahr) aufgestellt, einem (Buß-)Fest, an dem nicht zuletzt Gott als Richter der Menschen gepriesen wird (ELBOGEN 1924, S. 141).

Z. 13: Das Chronogramm betont nochmals die zedaka (»Wohltätigkeit«, »Gerechtigkeit«) des Verstorbenen. Der Zahlenwert ergibt die Jahreszahl 596 (n. kl. Z.).

Äußere Form: Stele mit rundbogigem Abschluss, Rand und Schrift erhaben, gerautes Schriftfeld. Z. 1 an Bogenform angepasst.

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