Читать книгу Jüdische Altertümer - Flavius Josephus - Страница 74

ACHTES KAPITEL

Оглавление

Weitere Gesetze des Moyses und sein Tod.

1. Da nun seit dem Auszuge aus Ägypten vierzig Jahre weniger dreißig Tagen verflossen waren, berief Moyses das gesamte Volk am Jordan zusammen und zwar an einer Stelle, wo jetzt die Stadt Abila liegt und wo damals viele Palmenwälder sich befanden, und hielt folgende Ansprache:

2. »Mitkämpfer und langjährige Leidensgefährten! Da ich ein Alter von einhundertzwanzig Jahren erreicht habe, und es Gott gefällt, mich aus diesem Leben abzurufen, und da also Gottes Wille selbst mich hindert, bei euren Unternehmungen jenseits des Jordan euer Führer und Helfer zu sein, so halte ich es für recht, noch einmal all meinen Eifer für euer Glück zusammenzunehmen und euch zu zeigen, wie ihr beständig dieses Glück genießen könnt, auf dass mein Andenken bei euch, wenn ihr in den Besitz desselben gelangt seid, ein dauerndes sein möge. Gern will ich aus dem Leben scheiden, wenn ich euch den Weg gewiesen habe, wie ihr selbst glücklich sein und euren Nachkommen den ewigen Besitz dieses Glückes hinterlassen könnt. Ich verdiene jetzt euer besonderes Vertrauen, einmal weil ich früher stets für euer Wohl gesorgt habe, sodann auch, weil die Seele, die im Begriffe steht, vom Körper sich zu lösen, mit allen Tugenden in engere Verbindung tritt. O Söhne Israels, die Ursache alles Glückes ist der huldreiche Gott; er allein kann es den Würdigen geben und den Unwürdigen nehmen. Und wenn ihr euch so betraget, wie er selbst will und wie ich, der ich seinen Sinn erkenne, euch rate, so werdet ihr niemals unglücklich sein, und der Besitz eurer gegenwärtigen Güter wird euch gesichert bleiben, die künftigen aber werdet ihr schneller erlangen. Nur ist es erforderlich, dass ihr stets den Willen Gottes befolget. Haltet eure jetzigen Gesetze hoch und fallt niemals von eurer jetzigen Frömmigkeit zu anderen Gebräuchen ab. Wenn ihr das tut, werdet ihr die tapfersten Streiter sein und unbesiegbar euren Feinden gegenüber. Denn wenn Gott euch hilft, könnt ihr alle anderen verachten. Große Belohnungen harren eurer Tugend, wenn ihr sie durch euer ganze Leben hindurch übt. Denn sie ist das erhabenste und erste aller Güter und verschafft euch den reichlichen Besitz aller übrigen. Und wenn ihr sie untereinander übt, so wird sie euer Leben sehr glücklich machen, und ihr werdet mehr Lob als andere Völker davontragen, bei euren Nachkommen aber wird euer Ruhm ein dauerhafter sein. Alles dies könnt ihr erlangen, wenn ihr gehorsam seid, die Gesetze, die Gott euch durch mich gegeben, bewahrt und deren Verständnis bei euch fördert. Ich scheide von euch, erfreut über euer Glück, und ich empfehle euch einen ehrbaren Lebenswandel und eine gesunde Staatsverfassung, und wünsche euch tugendhafte Führer, die euer Wohl im Auge haben. Gott, der euch bisher geleitet, und nach dessen Willen ich euch nützlich gewesen bin, wird euch seine Fürsorge nicht entziehen, sondern für euch besorgt sein, solange ihr in eurem Tugendeifer verharrt und ihn als Schutzherrn anerkennt. Die besten Ratschläge, durch deren Befolgung ihr euer Glück begründen könnt, werden euch erteilen der Hohepriester Eleazar, Jesus, die Obersten und Vorsteher der Stämme. Folget ihnen willigen Herzens und bedenkt, dass alle, welche wohl zu gehorchen verstehen, auch dereinst befehlen können, wenn sie zur Herrschaft gelangt sind. Erwäget auch, dass der Gehorsam die beste Freiheit ist. Bis jetzt habt ihr eure Freiheit darin erblickt, dass ihr eure Wohltäter schmähtet; wenn ihr künftig euch davor hütet, werden eure Sachen besser stehen. Gefallt euch also künftig nicht mehr im Unwillen über eure Führer, wie ihr ihn gegen mich so oft gezeigt habt, denn ihr mögt es wissen, dass mein Leben öfter von euch als von Feinden gefährdet war. Ich erinnere euch daran nicht, um euch Vorwürfe zu machen; denn da ich früher nicht darüber aufgebracht war, ziemt mir dies noch weniger jetzt im Angesichte des Todes. Vielmehr will ich euch nur für die Zukunft warnen, dass ihr euren Vorgesetzten kein Unrecht mehr tut, wenn ihr nach Überschreitung des Jordan und nach der Einnahme von Chananaea zu Macht und Reichtum gelangt seid. Denn lasst ihr euch vom Reichtum zum Übermut und zur Verachtung der Tugend verleiten, so werdet ihr auch das Wohlwollen Gottes verlieren. Habt ihr aber Gott zum Feind, so werdet ihr euren Feinden unterliegen und das Land, das ihr in Besitz genommen, schmachvoll wieder verlieren; ihr werdet dann über den Erdkreis zerstreut werden und zu Lande wie zu Wasser dienstbar sein. Ist aber dieses Leid erst über euch gekommen, so wird eure Reue wegen der Übertretung der Gebote Gottes unnütz sein. Wollt ihr nun all euren Besitz behalten, so lasset von euren Feinden, wenn ihr sie besiegt habt, keinen am Leben, sondern haltet es für nützlich, sie sämtlich umzubringen, damit ihr nicht, wenn ihr sie leben lasset, Geschmack an ihren Sitten und Gebräuchen findet und eure väterlichen Einrichtungen verachtet. Außerdem rate ich euch, auch ihre Altäre, Haine und Tempel, so viele sie deren besitzen mögen, zu zerstören und das Andenken daran mit Feuer auszulöschen. Denn nur so werdet ihr euren eigenen Besitz gesichert erhalten. Damit aber eure Natur nicht aus Unkenntnis des Guten ins Schlechte ausarte, habe ich euch die Gesetze und die Verfassung eures Staates unter Gottes Beistand aufgezeichnet. Wenn ihr sie treu bewahret, werdet ihr die glücklichsten Menschen sein.«

3. Nachdem er so gesprochen, übergab er ihnen ein Buch, in welchem die Gesetze und die Staatsverfassung aufgeschrieben waren. Sie aber jammerten und konnten sich nicht darein schicken, ihren Führer verlieren zu müssen. Denn sie gedachten der Gefahren und Mühsale, denen er für ihr Wohlergehen sich unterzogen, und befürchteten, dass sie nie wieder einen ähnlichen Führer bekommen würden; auch glaubten sie, dass Gott nun weniger für sie sorgen werde, da er nur des Moyses Bitten für sie so gnädig erhört habe. Deshalb empfanden sie bittere Reue über das, was sie in der Wüste durch Zorneseifer gesündigt hatten, und das ganze Volk brach in Tränen aus und war so in Schmerz aufgelöst, dass es mit Worten sich nicht trösten ließ. Moyses aber versuchte sie zu beruhigen, und indem er sie von dem Gedanken abzulenken trachtete, als sei er beklagenswert, ermahnte er sie nochmals, treu an ihrer Staatsverfassung festzuhalten. Darauf ging das Volk auseinander.

4. Bevor ich aber zur Erzählung der weiteren Ereignisse übergehe, will ich noch einiges über unsere Staatsverfassung erwähnen, die Moyses mit seiner Tüchtigkeit und Weisheit eingerichtet hat, damit der Leser hieraus entnehmen könne, wie unsere Zustände früher gewesen sind. Alles habe ich so aufgeschrieben, wie Moyses es hinterlassen hat, und alle unnötigen Ausschmückungen weggelassen, auch nichts hinzugefügt, was Moyses nicht eingerichtet hätte. Das Einzige, was an meiner Darstellung neu ist, ist eine bessere Anordnung der einzelnen Bestimmungen; denn Moyses hat dieselben zerstreut aufgezeichnet, so wie sie Gott ihm gerade mitgeteilt hatte. Ich halte es aber für wichtig, dies besonders vorauszuschicken, damit meine Volksgenossen, die diese Schrift lesen, nicht etwa auf den Verdacht kommen, als sei ich von Moyses abgewichen. Bei der nun folgenden Aufzählung der einzelnen Gesetze will ich jedoch nur diejenigen erwähnen, die sich auf die Verfassung unseres Staates beziehen. Die übrigen Gesetze dagegen, die Moyses uns hinterlassen hat, will ich mir für ein anderes Werk aufsparen, das ich über unsere Gebräuche und deren Ursachen zu schreiben gedenke und das ich, so Gott will, nach Vollendung des vorliegenden Werkes verfassen werde.

5. Sobald ihr das Land der Chananäer erobert habt, in Muße seinen Reichtum genießt und an den Bau von Städten denkt, so befolget diese Vorschriften, damit ihr Gott wohlgefällig seid und euer Glück zu einem dauerhaften macht. Eine Stadt soll die heilige sein und an der schönsten und vortrefflichsten Stelle Chananaeas erbaut werden, die Gott sich selbst durch eine Prophezeiung auswählen wird. In dieser Stadt soll sich ein Tempel befinden und ein Altar, der nicht aus behauenen, sondern aus einzeln zusammengelesenen Steinen errichtet werden soll, die schön übertüncht und von glänzendem Anblick sind. Zu dem Altar sollen keine Stufen, sondern bergansteigende Erde führen. In keiner anderen Stadt soll ein Altar oder ein Tempel sein, denn Gott ist einzig, und einzig das Geschlecht der Hebräer.

6. Wer Gott lästert, soll gesteinigt, einen Tag lang aufgehängt und dann ehrlos und schimpflich begraben werden.

7. Dreimal im Jahre sollen die Hebräer von allen Gegenden des Landes in der Tempelstadt zusammenkommen, um Gott für die empfangenen Wohltaten zu danken und ihn um künftige zu bitten, sodann auch um durch engeren Verkehr und gemeinschaftliche Mahlzeiten die gegenseitige Freundschaft zu pflegen. Denn es sei schicklich, dass diejenigen, die ein und demselben Volksstamm angehörten und nach denselben Gesetzen lebten, einander persönlich bekannt seien. Das werde aber durch solche Zusammenkünfte sehr erleichtert, da man, wenn man sich gesehen und gesprochen, einander eingedenk bleibe, während man, wenn man nicht in Verkehr und Verbindung trete, sich einander völlig fremd bleibe.

8. Außer dem Zehnten, den ihr den Priestern und Leviten abgeben müsst, sollt ihr noch einen besonderen Zehnten im Heimatlande verkaufen und den Erlös davon zu Gastmahlen und Opfern in der heiligen Stadt verwenden. Denn es ist billig, dass man den Ertrag des Landes, welches man durch Gottes Güte erhalten hat, zu seiner Ehre gebrauche.

9. Von Unzuchtslohn sollen keine Opfer dargebracht werden, denn Gott hat an dem durch Sünden Erworbenen keine Freude; auch kann es nichts Verwerflicheres geben als die Schändung des Leibes. In gleicher Weise soll man auch von dem Lohne, den man für Belegen durch einen Jagd- oder Schäferhund verdient hat, Gott nicht opfern.

10. Niemand soll die Götter schmähen, an die fremde Völker glauben; auch ist die Beraubung fremder Heiligtümer und die Wegnahme von Weihgeschenken irgendeines Götzenbildes verboten.

11. Niemand von euch soll ein aus Wolle und Leinen gewebtes Kleid tragen, denn das ist den Priestern allein vorbehalten.

12. Wenn das Volk zu dem alle sieben Jahre stattfindenden Opfer am Feste der Lauben in der heiligen Stadt versammelt ist, soll der Hohepriester von einer hohen Tribüne aus, wo er deutlich gehört werden kann, dem ganzen Volke die Gesetze vorlesen, und weder Weiber noch Kinder, noch selbst Sklaven sollen davon ausgeschlossen werden. Es ziemt sich nämlich, dass die Gesetze in aller Herz und Gedächtnis fest eingeprägt seien. Denn dann werden die Menschen nicht sündigen, wenn sie keine Unkenntnis des Gesetzes vorschützen können, und auch werden die Gesetze nachhaltigeren Eindruck auf die Sünder machen, da sie ihnen ihre Strafen verkündigen, zumal durch wiederholtes Anhören der Vorschriften diese sich so fest einprägen, dass sie immer ihnen gegenwärtig sind und sie vor Übertretung und dem daraus ihnen erwachsenden Schaden warnen. Die hauptsächlichen Gesetze aber sollen auch die Knaben lernen, denn das ist der schönste Lehrgegenstand und die Grundlage ihres Lebensglückes.

13. Zweimal am Tage, beim Morgengrauen und beim Schlafengehen, sollen alle dankbaren Herzens der Wohltaten gedenken, die Gott den aus der Knechtschaft der Ägypter Befreiten erwiesen hat. Denn natürliche Überlegung fordert von uns, dass wir Gott für vergangene Wohltaten danken und ihn zu zukünftigen geneigt machen. An seine Tür soll man die vornehmsten Wohltaten Gottes schreiben, und an seinen Armen soll jeder offenkundig zeigen, was Gottes Macht und Güte verkündet: An Stirn und Armen soll jeder sie eingeschrieben tragen, damit allerwärts Gottes Fürsorge für die Menschen zutage trete.

14. In jeder Stadt sollen sieben an Tugend und Eifer für die Gerechtigkeit hervorragende Männer die Vorsteher sein, und jedem Vorstande sollen zwei Diener aus dem Stamme Levis zugeteilt werden. Diejenigen, denen in den einzelnen Städten die Rechtsprechung obliegt, sollen in höchster Ehre gehalten werden, und man soll in ihrer Gegenwart weder schimpfen noch sich sonst ungebührlich benehmen. Denn ehrfurchtsvolle Scheu vor denen, die in hohen Würden stehen, hält auch von der Verachtung Gottes ab. Die Richter aber sollen die Macht haben, unanfechtbare Urteile zu erlassen, es sei denn, dass man ihnen beweisen könnte, sie hätten sich durch Geld bestechen lassen, das Recht zu fälschen, oder dass man aus irgendeiner anderen Ursache ihr Urteil als unzutreffend zu beweisen imstande wäre. Denn sie sollen ihr Urteil nicht mit Rücksicht auf Gewinn oder nach dem Ansehen der Person fällen, sondern Gerechtigkeit allein soll ihr Wahrspruch sein. Ist das nicht der Fall, so wird Gott selbst verachtet und denen untergeordnet, zu deren Gunsten aus Furcht vor ihrer Machtstellung das Urteil gefällt wird. Gerechtigkeit nämlich ist die Macht Gottes; wer daher denen, die in Würden stehen, willfährig ist, der hält sie für mächtiger als Gott selbst. Wissen aber die Richter über eine ihnen vorgelegte Sache nicht zu entscheiden (was im menschlichen Leben nicht so selten vorkommt), so sollen sie die ganze Angelegenheit vor den Hohepriester, den Propheten und die Ältesten in der heiligen Stadt bringen, die dann darüber zu befinden haben.

15. Ein einziger Zeuge soll nicht gelten, sondern es sollen deren drei oder wenigstens zwei sein, deren Wahrheitsliebe durch ihren Lebenswandel verbürgt wird. Auch soll das Zeugnis der Weiber nicht zulässig sein wegen der ihrem Geschlechte eigenen Leichtfertigkeit und Dreistigkeit. Ferner sollen Sklaven kein Zeugnis ablegen wegen ihrer unedlen Gesinnung; denn es ist wahrscheinlich, dass sie aus Gewinnsucht oder aus Furcht falsch schwören. Wenn jemand des falschen Zeugnisses überwiesen ist, so soll er dieselbe Strafe erleiden, die den getroffen hätte, gegen welchen er zu zeugen hatte.

16. Wenn irgendwo ein Totschlag verübt worden ist, man den Täter aber nicht ermitteln kann, und auch keiner im Verdacht steht, den Totschlag aus Hass begangen zu haben, so soll der Täter mit allem Fleiß gesucht und auf die Anzeige desselben eine Belohnung gesetzt werden. Macht aber niemand eine Anzeige, so sollen die Vorsteher der der Mordstelle zunächst gelegenen Städte nebst den Ältesten zusammenkommen und die Entfernung von dem Orte, wo der Erschlagene liegt, bis an die einzelnen Städte messen. Die Vorsteher der zunächst gelegenen Stadt sollen dann eine junge Kuh kaufen, sie in ein Tal und an einen weder gepflügten noch gesäeten Ort bringen und sie schlachten. Alsdann sollen die Priester, Leviten und Ältesten der Stadt Wasser nehmen, ihre Hände über dem Kopf der Kuh waschen und verkünden, dass ihre Hände rein von dem Morde seien und dass sie ihn weder selbst verübt hätten noch jemand dazu behilflich gewesen seien. Auch sollen sie Gott anflehen, dass er ihnen gnädig sein und künftig keine so schreckliche Tat in ihrem Lande mehr geschehen lassen wolle.

17. Die beste Herrschaft und Regierungsweise ist die, welche die Edelsten des Volkes ausüben. Ihr sollt also keine andere Staatsverfassung begehren, sondern mit derjenigen zufrieden sein, in der ihr nur die Gesetze über euch habt und nach Vorschrift derselben all euer Tun einrichtet. Als alleiniger Herrscher soll euch Gott genügen. Sollte euch aber das Verlangen nach einem Könige ankommen, so soll derselbe mit euch stammverwandt sein und sich stets die Gerechtigkeit und alle anderen Tugenden angelegen sein lassen. Er soll den Gesetzen und Gott den Vorrang in der Weisheit einräumen und nichts ohne des Hohepriesters und der Ältesten Rat unternehmen. Er soll auch nicht viele Weiber haben, noch sich an Geldreichtum und großem Pferdebesitz ergötzen, wodurch er leicht die Gesetze als überflüssig zu betrachten und zu verachten verleitet werden könnte. Wenn er aber etwas Derartiges beabsichtigt, so sollt ihr ihn hindern, mächtiger zu werden, als es euren Interessen frommt.

18. Ihr sollt weder in eurem eigenen Lande, noch in den Ländern derjenigen Fremden, mit denen ihr in Frieden lebt, die Grenzsteine verschieben, dieselben vielmehr als von Gott selbst gesetzte Marken unverändert bestehen lassen, weil aus der Sucht, die Grenzen zu erweitern, nur Krieg und Aufruhr entsteht. Und wer Grenzsteine verrückt, der ist auch nicht weit mehr davon entfernt, die Gesetze zu übertreten.

19. Wer das Land bepflanzt, der soll, falls die Pflanzungen vor vier Jahren Früchte tragen, davon weder die Erstlinge zum Opfer bringen noch sie zu seinem eigenen Lebensunterhalt verwenden. Denn die Früchte sind zur Unzeit gewachsen, und unzeitig Erzeugtes eignet sich weder für Gott noch für den Gebrauch des Besitzers. Im vierten Jahre aber soll er den gesamten Ertrag einernten (denn dann sind die Früchte zeitig), ihn in die heilige Stadt bringen und nebst dem Zehnten der anderen Früchte mit seinen Freunden, den Waisen und Witwen verzehren. Im fünften Jahre steht ihm dann das Recht zu, die Früchte in Besitz zu nehmen.

20. Ein Grundstück, das mit Weinstöcken bepflanzt ist, soll nicht anderweitig besäet werden; denn es ist genug, dass es den Weinstock ernährt, und es soll daher vom Pfluge verschont bleiben. Das Land soll mit Ochsen gepflügt werden, und es soll kein anderes Tier mit ihnen an dasselbe Joch gespannt werden, sondern das Pflügen soll durch einerlei Tiere geschehen. Der Same soll rein und ungemischt sein, und es sollen nicht zwei oder drei Arten Samen zusammengesäet werden; denn die Natur hasst Ungleichartiges. Man soll auch nicht zwei Tiere sich begatten lassen, die nicht von derselben Art sind; denn es ist zu befürchten, dass diese Entehrung der Art ein schlechtes Beispiel für die Menschen werden könnte. Gewöhnlich nimmt ja Großes von Unscheinbarem und Kleinem seinen Ursprung. Es soll daher auch nichts gestattet sein, durch dessen Nachahmung eine Änderung in der Staatsverfassung bewirkt werden könnte. Das ist der Grund, weshalb das Gesetz auch die gewöhnlichsten Dinge berücksichtigt; denn es wollte verhüten, dass etwas an ihm getadelt werden möchte.

21. Diejenigen, die die Frucht mähen und sammeln, sollen nicht alles einheimsen, sondern auch einige Garben für die Armen liegen lassen, damit diesen die unverhoffte Gabe zur Nahrung diene. Ebenso soll man auch bei der Weinlese einige Trauben den Armen überlassen, desgleichen an den Ölbäumen etwas hängen lassen, damit sie es sich einsammeln, da sie eigene Ernte nicht haben. Denn von dem sorgfältigsten Einernten der Früchte haben die Eigentümer nicht so viel Nutzen, als ihnen der Dank der Armen einbringt. Auch wird Gott das Land fruchtbarer machen, wenn die Besitzer desselben nicht nur auf ihren eigenen Vorteil bedacht sind, sondern auch für die Ernährung anderer Menschen sorgen. – Den Ochsen, die auf der Tenne dreschen, soll man das Maul nicht verbinden. Denn es ist nicht billig, diejenigen, die sich bei der Erzeugung der Früchte mit abmühen, vom Mitgenuss derselben abzuhalten. Auch den Wanderern soll man nicht verbieten, von den reifen Früchten zu genießen, sondern man soll ihnen erlauben, sich davon zu sättigen, als wäre es ihr Eigentum, seien es nun Einheimische oder Fremde. Ja, die Besitzer sollen sich freuen, dass sie ihnen den Mitgenuss zu gestatten in der Lage sind. Doch dürfen die Wanderer nichts mitnehmen. Bei der Weinlese soll man denen, die des Weges kommen, nicht verwehren, von den Trauben zu essen, wenn man sie zur Kelter bringt. Denn es ist unbillig, das Gute, das uns nach dem Willen Gottes zum Lebensunterhalt beschert ist, denjenigen zu missgönnen, die davon mitgenießen wollen, zumal da die Zeit der Reife nach Gottes Fügung schnell vorübergeht. Sollten sich nun einige scheuen, die Früchte anzurühren, so sollt ihr sie, falls sie Israeliten, also eure Mitbürger und wie ihr gewissermaßen auch Herren des Landes sind, zum Zugreifen aufmuntern. Sind es aber Leute, die anderswoher gekommen sind, so sollt ihr sie bitten, die Früchte als ein Gastgeschenk zu betrachten, das Gott ihnen zu rechter Zeit gewähre. Denn was man aus Güte einem anderen zu nehmen erlaubt, darf man nicht für verloren ansehen, da Gott uns die Fülle der Güter beschert nicht nur, damit wir sie selbst genießen, sondern auch, damit wir anderen davon reichlich mitgeben. Gott will nämlich dadurch, dass die Israeliten von ihrem Überfluss anderen mitteilen, seine Güte und Freigebigkeit gegen das israelitische Volk anderen ganz besonders kundmachen. Wer gegen diese Gebote handelt, soll öffentlich neununddreißig Stockprügel erhalten und selbst als freier Mann diese schimpfliche Strafe erleiden, weil er aus Gewinnsucht sich in seiner Würde vergeben hat. Es geziemt euch, da ihr in Ägypten und in der Wüste so große Not gelitten habt, dass ihr nun auch für diejenigen sorgt, die sich in ähnlicher Lage befinden, und dass ihr vom Überfluss, den ihr der Barmherzigkeit und Güte Gottes verdankt, in gleicher Gesinnung den Armen mitspendet.

22. Außer den beiden Zehnten, welche ihr jährlich abgeben sollt, und zwar einen für die Leviten, den anderen zu Gastmahlen, soll in jedem dritten Jahre noch ein dritter entrichtet werden, und zwar für die Verteilung an Witwen und Waisen. Die Erstlinge aller reifen Früchte soll man zum Tempel bringen, dort Gott für deren Wachstum in dem Lande, das er geschenkt hat, danken, die vorgeschriebenen Opfer darbringen und die Erstlinge dann den Priestern schenken. Hat nun jemand das getan und den Zehnten von allem sowohl für die Leviten als auch für die Gastmale nebst den Erstlingen entrichtet und will er dann wieder nach Hause gehen, so soll er sich gegenüber dem Tempel hinstellen und Gott Dank sagen dafür, dass er die Hebräer von der Bedrückung durch die Ägypter erlöst und ihnen ein reiches und fruchtbares Land geschenkt hat. Dann aber soll er versichern, dass er nach dem Gesetze des Moyses den Zehnten entrichtet habe, und Gott bitten, dass er ihm immer gütig und gnädig und allen Hebräern stets hilfreich sich erweisen, und dass er ihnen das Gute, welches er ihnen beschert, erhalten sowie auch nach seinem Wohlgefallen vermehren möge.

23. Sobald die Jünglinge das heiratsfähige Alter erreicht haben, mögen sie freie Jungfrauen, die von ehrbaren Eltern abstammen, zur Ehe nehmen. Wer aber keine Jungfrau heiraten will, der soll sich auch mit keinem Weibe verbinden, die mit einem anderen lebt und von ihm entehrt worden ist, damit er ihrem früheren Gatten nicht zu nahe trete. Freie sollen auch keine Sklavinnen heiraten, wenngleich sie dieselben lieben; denn das Schickliche muss die Begierde zurückdrängen, und sie vergeben sich auch so weniger an ihrer Würde. Ferner soll man keine öffentliche Dirne heiraten, deren eheliche Opfer Gott wegen der Schändung ihres Leibes nicht annehmen würde. Denn nur dann wird der Geist der Kinder frei, edel und tugendhaft, wenn sie nicht einer so schimpflichen Verbindung oder der Ehe mit einem unfreien Weibe entstammen. Wenn aber jemand ein Mädchen, das ihm als Jungfrau verlobt worden ist, später nicht als solche erkennt, so soll er Klage gegen sie führen und für seine Behauptung den Beweis erbringen. Des Mädchens Sache soll ihr Vater, Bruder oder sonst nächster Verwandter führen. Wenn nun für Recht erkannt wird, dass sie nicht gefehlt habe, soll das Mädchen bei ihrem Ankläger wohnen und er nicht das Recht haben, sie zu entlassen, wenn er nicht wichtige und unwiderlegliche Gründe hierfür beibringen kann. Dafür aber, dass er sie frevelhaft und unbesonnen verleumdet hat, soll er zur Strafe neununddreißig Hiebe erhalten und dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel zahlen. Wird jedoch das Mädchen als geschändet erkannt, so soll sie, wenn sie aus dem gemeinen Volke stammt, durch Steinwürfe getötet werden, weil sie ihre Jungfräulichkeit nicht bis zur rechtmäßigen Ehe bewahrt hat; ist sie aber aus priesterlichem Geschlecht, so soll sie lebendig verbrannt werden. – Wenn jemand zwei Weiber hat und der einen wegen ihrer Liebe, ihrer Schönheit oder aus einer anderen Ursache mehr Ehre und Güte erzeigt als der anderen, und wenn der Sohn, den er mit dem geliebten Weib erzeugt hat, obgleich er jünger ist als der Sohn der anderen, doch wegen der größeren Zuneigung des Vaters zu seiner Mutter das Recht der Erstgeburt erstrebt, um einen doppelten Anteil vom väterlichen Vermögen zu erhalten (denn das ist im Gesetz bestimmt), so soll ihm das nicht erlaubt sein. Denn es ist unbillig, dass der ältere, weil seine Mutter weniger gilt, um das betrogen werde, was ihm nach seines Vaters Versicherung zusteht. – Hat jemand eine einem anderen verlobte Jungfrau geschändet, so soll er, falls er sie zur Einwilligung in die Verführung beschwätzt hat, mit ihr sterben. Denn beide sind schlecht, er, weil er die Jungfrau verführt hat, sich freiwillig einer solchen Schändlichkeit hinzugeben und diese dem anständigen ehelichen Verkehr vorzuziehen, sie aber, weil sie sich hat verleiten lassen, aus böser Lust oder Gewinnsucht Unzucht zu treiben. Hat er ihr aber Gewalt angetan, ohne dass jemand ihr hatte zu Hilfe kommen können, so soll er allein sterben. – Wer eine noch nicht verlobte Jungfrau schändet, soll sie heiraten. Will aber ihr Vater sie ihm nicht zur Ehe geben, so soll er als Strafe für sein Unrecht fünfzig Sekel zahlen. – Wer sich aber von seiner Gattin aus irgendeinem Grunde (solcher Gründe hat man viele) scheiden lassen will, soll ihr schriftlich versichern, dass er weiterhin mit ihr keine Gemeinschaft mehr haben wolle. So erlangt sie das Recht, mit einem anderen Manne zu leben; bevor aber die Versicherung erfolgt ist, ist es ihr nicht erlaubt. Wenn sie sich aber auch bei diesem Mann schlecht steht oder es stirbt dieser und der frühere Gatte will sie wieder ehelichen, so soll es ihr nicht gestattet sein, zu ihm zurückzukehren. – Wenn ein Mann stirbt, ohne Kinder zu hinterlassen, so soll sein Bruder die Witwe heiraten und dem Sohn, den er mit ihr erzeugt, den Namen des Verstorbenen beilegen und ihn erziehen; dieser tritt dann später das Erbe des ersten Mannes an. So wird es gehalten zum Nutzen des Staates, da so die Familien nicht aussterben, das Vermögen in der Verwandtschaft bleibt, und die Lage der Frau durch Heirat mit dem nächsten Verwandten des verstorbenen Gatten erleichtert wird. Will der Bruder sie aber nicht heiraten, so soll die Frau vor den versammelten Ältesten versichern, sie wolle gern in der Familie bleiben und Kinder mit ihm erzeugen; er aber wolle sie nicht ehelichen und so das Andenken seines verstorbenen Bruders schmähen. Wenn dann die Ältesten ihn fragen, warum er die Ehe nicht eingehen wolle, und er dann irgendeinen Grund, sei er nun gewichtig oder nicht, vorbringt, so soll folgendermaßen verfahren werden. Das Weib soll dem Bruder ihres Mannes die Schuhe ausziehen und ihm ins Angesicht speien und dabei ausrufen, er sei dieser Schmach würdig, weil er das Andenken an den Verstorbenen verunehrt habe. Dann soll er aus der Versammlung der Ältesten sich entfernen und für alle Zeit mit Schimpf bedeckt sein; sie aber kann dann heiraten, wen sie will. – Wenn jemand eine Jungfrau oder auch eine verheiratete Frau, die kriegsgefangen ist, zur Ehe nehmen will, so soll ihm nicht eher gestattet sein, ihr beizuwohnen, als bis sie ihr Haar geschoren, ein Trauergewand angelegt und ihre Verwandten und Freunde, die im Kampfe gefallen sind, beweint hat. Und erst wenn so der Trauer um jene Genüge geleistet ist, soll sie sich zum Hochzeitsmahle rüsten. Denn es ist anständig und gerecht, dass derjenige, der ein Weib heiraten und Kinder mit ihr zeugen will, Rücksicht auf sie nimmt und ihre Wünsche erfüllt, anstatt nur seiner Lust zu fröhnen. Wenn nun dreißig Trauertage um sind (denn so viele Tage genügen einem verständigen Menschen zur Beweinung seiner Lieben), darf die Hochzeit stattfinden. Wenn aber der Mann nach Stillung seiner Begierde sich weigert, sie zum Weibe zu haben, so soll ihm nicht gestattet sein, sie zu seiner Sklavin zu machen, sondern sie soll nach freiem Willen gehen können, wohin sie will.

24. Einen Jüngling, der seine Eltern verachtet, ihnen die schuldige Ehrenbezeugung verweigert oder sie mit Absicht schmäht und lästert, sollen die Eltern zunächst mit Worten strafen (denn sie sind die geeignetsten Richter) etwa so: Sie hätten sich nicht geheiratet des Vergnügens wegen oder um durch Vereinigung ihres beiderseitigen Vermögens ihren Besitz zu vergrößern, sondern um Kinder zu bekommen, die sie im Alter ernähren und mit dem Notwendigen versehen sollten. »Wir haben dich«, so werden sie etwa sagen, »mit Freude erwartet, dich unter größtem Dank gegen Gott sorgfältig erzogen und nichts verabsäumt, was zu deiner Wohlfahrt und zu deiner Bildung nützlich war. Wenn nun auch jungen Leuten leicht schon etwas nachgesehen werden kann, so ist es doch genug damit, dass du uns die gebührende Ehre versagt hast. Sei also vernünftig und bedenke, dass auch Gott an den Vergehen gegen die Eltern kein Wohlgefallen hat, da er selbst der Vater des ganzen Menschengeschlechtes ist und in denen, mit welchen er den Namen teilt, beleidigt wird, wenn die Kinder ihnen nicht die schuldige Ehrenbezeugung erweisen. Dazu straft auch das Gesetz unerbittlich solche Vergehen, und wir hoffen nicht, dass du dich dieser Gefahr aussetzen willst.« Wenn nun hierdurch der Jüngling von seinem schlechten Treiben abgehalten wird, so sollen sie ihm weitere Vorwürfe ersparen, da er nur aus Unverstand so handelte. Denn so erweist sich die Milde des Gesetzgebers, und es wird den Eltern Freude bereitet, wenn sie ihren Sohn oder ihre Tochter nicht weiter zu strafen brauchen. Wenn aber ihre Ermahnungen und ihre Besserungsversuche nichts fruchten, die Kinder vielmehr durch fortgesetzten Widerstand gegen ihre Eltern die Gesetze sich zu unversöhnlichen Feinden machen, so sollen die Eltern das missratene Kind aus der Stadt führen und es dort vom Volke steinigen lassen. Einen ganzen Tag soll dann der Frevler zum warnenden Beispiel für alle liegen bleiben und in der folgenden Nacht begraben werden. So sollen auch die bestraft werden, die nach dem Gesetz um irgendwelcher Ursache willen zum Tode verurteilt worden sind. Begraben aber soll man auch die Feinde, und niemand soll nach erlittener Strafe unbegraben liegen bleiben.

25. Keinem Hebräer ist es gestattet, Speise oder Trank gegen Zinsen zu geben; denn es ist nicht gerecht, den Besitz seines Stammesgenossen als Gewinn an sich zu ziehen. Vielmehr soll man seiner Not aufhelfen und seinen Dank sowie die Vergeltung, die Gott der Barmherzigkeit gewährt, als hinreichenden Gewinn ansehen.

26. Wer aber Geld oder Früchte, seien es trockene oder feuchte, entliehen hat, der soll, wenn seine Verhältnisse sich durch Gottes Güte bessern, das Entliehene den Gläubigern bereitwillig zurückerstatten, um es bei ihnen gleichsam in Gewahrsam zu geben und es von ihnen wieder zu bekommen, wenn er dessen bedarf. Wenn aber die Schuldner hinsichtlich der Rückgabe lässig sind, so soll es nicht gestattet sein, ohne vorhergehendes Urteil in ihre Wohnung einzudringen und Pfandgegenstände wegzunehmen. Der Gläubiger soll vielmehr vor der Tür stehen bleiben, und der Schuldner ihm das Pfand herausbringen, ohne sich ihm zu widersetzen, da er unter dem Schutze des Gesetzes zu ihm kommt. Ist der Pfandgeber bemittelt, so darf der Gläubiger das Pfand behalten, bis das Entliehene erstattet ist; ist er aber arm, so soll der Gläubiger ihm das Pfand vor Sonnenuntergang zurückgeben, besonders wenn es ein Kleid ist, das er während des Schlafes braucht. Denn auch Gott ist seiner Natur nach barmherzig gegen die Armen. Die Mühle aber und was dazugehört, soll man nicht als Pfand nehmen, damit der Arme nicht verhindert wird, sich seine Nahrung zuzubereiten, und so in noch größere Not gerät.

27. Auf Diebstahl steht die Todesstrafe. Wer Gold oder Silber gestohlen hat, soll das Doppelte davon zurückerstatten. Wenn jemand einen Dieb tötet, so soll er frei von Strafe sein, auch wenn er ihn nur beim Einbrechen ertappt hat. Wer Vieh gestohlen hat, soll das Vierfache davon ersetzen, hat er aber einen Ochsen gestohlen, das Fünffache. Wer die Strafe nicht bezahlen kann, soll der Sklave dessen sein, dem er dieselbe schuldet.

28. Wer seinem Stammesgenossen verkauft wird, soll ihm sechs Jahre dienen, im siebenten aber freigelassen werden. Hat er jedoch mit der Sklavin des Käufers einen Sohn gezeugt und will er ihm wegen seiner Güte und Menschenfreundlichkeit freiwillig noch länger dienen, so soll er im Jahre Jobel (das ist im fünfzigsten Jahre) mit Weib und Kind in Freiheit gesetzt werden.

29. Wenn jemand Gold oder Silber auf der Straße findet, so soll er den Ort, wo er es gefunden, durch den Ausrufer verkünden lassen, den Eigentümer ausfindig machen und ihm das Gefundene wieder zustellen; denn er soll es nicht für recht halten, Nutzen aus dem Verlust eines anderen zu ziehen. Ebenso soll man auch das Vieh, das man in der Wüste umherirrend antrifft und dessen Besitzer man nicht gleich ermitteln kann, in Verwahr nehmen und Gott zum Zeugen dafür anrufen, dass man fremdes Gut nicht unterschlagen wolle.

30. Wenn man Vieh antrifft, das vor Ermattung zusammengebrochen oder im Unwetter in den Straßenkot gefallen ist, so soll man an ihm nicht vorübergehen, sondern ihm zu Hilfe kommen und so handeln, als ob man sein eigenes Vieh rettete.

31. Die des Weges Unkundigen soll man zurechtweisen und sie weder verspotten noch zulassen, dass ihnen aus ihrem Irrtum ein Schaden erwächst.

32. Einen Stummen oder einen Tauben soll man nicht schmähen.

33. Wer einen anderen im Streit ohne Waffen zu Tode verwundet, soll sogleich die Todesstrafe erleiden. Wenn aber der Verwundete nach Hause geschafft wird und erst nach mehrtägigem Krankenlager stirbt, soll der Täter ohne Strafe davonkommen. Wird er wieder heil und hat er vielen Aufwand durch seine Krankheit gehabt, so soll der Täter ihm alles bezahlen, was er für sein Krankenlager und für die Ärzte ausgegeben hat. – Wer eine schwangere Frau mit dem Fuße tritt, sodass eine Fehlgeburt erfolgt, soll vom Richter mit Geldstrafe belegt werden, weil die Fehlgeburt verschuldet, dass ein Mensch weniger zur Welt kommt; auch dem Gatten der Frau soll er eine Geldbuße entrichten. Stirbt die Frau aber von dem Fußtritt, so soll der Täter mit dem Tode bestraft werden, denn das Gesetz gebietet: Leben um Leben.

34. Kein Israelit soll Gift besitzen, sei es todbringend oder sonst schädlich. Wird er im Besitze desselben ertappt, so soll er die Todesstrafe erleiden, also dasselbe, das die erlitten hätten, denen das Gift zugedacht war.

35. Wer einen anderen verstümmelt hat, soll dasselbe Glied verlieren, dessen er den anderen beraubte, es sei denn, dass der Verstümmelte sich mit Geldentschädigung zufrieden gibt. Denn das Gesetz gibt dem Geschädigten das Recht, seinen Schaden selbst abzuschätzen und sich hiermit zufrieden zu geben, wenn er kein strengeres Einschreiten wünscht.

36. Wer einen stößigen Ochsen besitzt, soll ihn schlachten. Hat der Ochs jemand auf der Tenne zu Tode gestoßen, so soll er zu Tode gesteinigt, und sein Fleisch nicht verzehrt werden. Wird nachgewiesen, dass sein Herr um seine Unart gewusst, ihn aber dennoch nicht besser in Obacht genommen hat, so soll dieser selbst des Todes sterben, weil er Schuld trägt, dass sein Ochs einen Menschen getötet hat. Hat der Ochs einen Sklaven oder eine Magd getötet, so soll er gesteinigt werden; der Besitzer aber muss an den Herrn des Getöteten dreißig Sekel zahlen. Hat ein Ochs einen anderen Ochsen zu Tode gestoßen, so sollen beide verkauft werden, den Erlös aber sollen die Besitzer unter sich teilen.

37. Wer einen Brunnen oder sonst einen Wasserbehälter gräbt, soll ihn sorgfältig mit Brettern zudecken, nicht um jemand zu verhindern, Wasser daraus zu entnehmen, sondern damit niemand hineinfalle. Wenn aber in eine solche Grube Vieh hineinfällt und zugrunde geht, so soll der Besitzer der Grube dem Herrn des Viehes den Wert desselben ersetzen. Auch sollen die Brunnen mit einer wandartigen Einfriedigung versehen sein, dass niemand hineinfällt.

38. Wer etwas zum Aufbewahren annimmt, soll es wie eine heilige und göttliche Sache in Obacht nehmen, und niemand, sei es Mann oder Weib, soll denjenigen, der ihm etwas anvertraut hat, darum betrügen, wenn er auch eine Menge Geld dadurch gewinnen und sicher sein kann, dass niemand ihn zu überführen imstande ist. Denn jeder soll rechtlich handeln, sein Gewissen und besonders Gott scheuen, vor dem kein Böser verborgen bleibt, damit er sich das Zeugnis geben kann, nur Taten vollbracht zu haben, die das Lob seiner Mitmenschen verdienen. Wenn jemand, der etwas zum Aufbewahren angenommen hat, dieses ohne seine Schuld verliert, so soll er vor sieben Richter hintreten und bei Gott schwören, dass er es nicht absichtlich und durch seine Schuld verloren, auch nichts davon für sich selbst verwendet habe. Alsdann soll er freigesprochen werden. Hat er aber das Mindeste von dem Anvertrauten zu seinem Nutzen veruntreut und verloren, so soll er verurteilt werden, auch alles Übrige zurückzuerstatten. In gleicher Weise soll es auch mit dem Arbeitslohn gehalten werden. Dem armen Manne soll man seinen Lohn nicht vorenthalten, sondern bedenken, dass Gott ihm keinerlei eigenen Besitz beschert hat. Auch soll man die Auszahlung des Arbeitslohnes nicht verschieben, sondern sie noch am selben Tage bewirken; denn Gott will nicht, dass der Arbeiter den Ertrag seiner Arbeit entbehre.

39. Kinder sollen für die Schuld ihrer Eltern nicht büßen, vielmehr verdienen sie, wenn sie selbst brav sind, mehr Mitleid als Hass dafür, dass sie von so gottlosen Eltern abstammen. Aber auch soll die Sünde der Kinder nicht den Eltern zur Last gelegt werden, da junge Leute aus Überdruss am Lernen sich vieles erlauben, was gegen die Vorschriften verstößt.

40. Man scheue und fliehe den Umgang der Verschnittenen, denen die Manneskraft und Zeugungsfähigkeit fehlt, die Gott den Menschen zur Mehrung ihres Geschlechtes verliehen hat. Sie sollen verstoßen werden, als ob sie die Kinder gemordet hätten, noch ehe diese geboren sind, und weil sie sich der Zeugungsfähigkeit beraubt haben. Weibisch wie ihr Körper ist auch ihre Seele. Verworfen soll auch sein, was das Aussehen einer Missgeburt hat. Überhaupt soll man weder Menschen noch Tiere verschneiden.

41. Das soll nun im Frieden die Verfassung eures Staates sein, und der gnädige Gott wird ihn in Ehren halten und vor Aufruhr bewahren. Möge nie die Zeit kommen, da eines dieser Gesetze verändert oder ins Gegenteil verkehrt wird. Da es aber natürlich ist, dass das Menschengeschlecht, sei es ohne oder mit seinem Willen, in Verwirrung und Gefahren geraten kann, so will ich auch für diesen Fall einiges anordnen, damit ihr wisst, was ihr Zweckmäßiges tun müsst, wenn es nötig ist, und euch nicht erst danach umzusehen braucht, wenn ihr unvermutet in Gefahr geratet. Gebe Gott, dass ihr das Land, das er euch als Lohn für eure Mühen und Tugenden schenkt, in Ruhe und Frieden bebauen möget, und dass sein Besitz euch weder durch feindliche Einfälle noch durch innere Unruhen verkümmert werde. Möget ihr auch nichts tun, was dem Sinne eurer Väter widerspricht, damit ihr deren Gesetze nicht einbüßt, sondern stets nach den Vorschriften lebt, die Gott euch als gut und bewährt übergeben hat. Wenn aber euch oder eure späteren Nachkommen das Los trifft, Krieg führen zu müssen, so möge derselbe außerhalb eures Landes sich abspielen. Auch sollt ihr, ehe ihr in den Krieg eintretet, Gesandte und Herolde an eure Feinde schicken. Denn es geziemt sich, dass ihr, ehe ihr zu den Waffen greift, euren Feinden zuvor erklärt, ihr möchtet, obgleich ihr ein großes Heer, Reiterei und Waffen und vor allem den gnädigen Gott als Beschützer hättet, dennoch nicht gern zu einem Kriege euch gezwungen sehen, noch ihnen wider ihren Willen ihr Hab und Gut rauben. Geben sie dann nach, so ziemt es sich, dass ihr mit ihnen Frieden haltet. Wollen sie aber im Vertrauen auf ihre Stärke mit euch kämpfen, so führt euer Heer gegen sie und wählt Gott zu eurem obersten und einen tüchtigen Mann zu eurem zweiten Feldherrn. Denn viele Befehlshaber schaden gar oft, zumal wenn rasches Handeln erforderlich ist. Das Heer soll rein und aus den stärksten und mutigsten Männern ausgewählt sein. Furchtsame dagegen sollen zurückgewiesen werden, damit sie nicht, wenn es zur Entscheidung kommt, durch ihre Flucht den Feinden Vorteil bereiten. Diejenigen, welche ein Haus gebaut haben, das sie noch kein Jahr bewohnen, sowie die, die gesäet und noch nicht geerntet haben, ferner die Verlobten oder jung Verheirateten sollen zu Hause bleiben, damit sie nicht vor Sehnsucht nach dem, was sie zurückgelassen, ihr Leben schonen und sich feige benehmen.

42. Ist das Lager errichtet, so hütet euch vor grausamen und gottlosen Handlungen. Bei der Belagerung einer Stadt sollt ihr, wenn ihr Mangel an Holz zu Bollwerken habt, keine fruchtbaren Bäume abhauen, sondern sie verschonen und bedenken, dass sie zum Nutzen der Menschen geschaffen sind und dass sie, wenn sie reden könnten, sich beschweren würden, dass sie unverdient misshandelt würden, da sie keine Veranlassung zu dem Kriege gegeben hätten, und dass sie, wenn es ihnen möglich wäre, fortwandern und in ein anderes Land ziehen würden. Habt ihr eine Schlacht gewonnen, so tötet die, die gegen euch gekämpft haben, die Übrigen aber machet euch tributpflichtig mit Ausnahme der Chananäer, die ihr gänzlich vertilgen sollt.

43. Seht euch besonders im Kriege vor, dass nicht ein Weib Manneskleider oder ein Mann Weiberkleider trage.

44. Das ist die Verfassung, die Moyses hinterließ. Die Gesetze dagegen hat er vierzig Jahre früher gegeben; von ihnen will ich in einem anderen Werke sprechen. – An den folgenden Tagen (er redete unermüdlich) übergab er dem Volke die Glück bringenden Gebetsformeln und die Verwünschungen gegen diejenigen, welche den Gesetzen zuwiderhandeln würden. Hierauf las er ihnen ein Lied in sechsfüßigen Versen vor, das er in einem heiligen Buche aufgezeichnet hinterlassen hat. Dasselbe enthält eine Weissagung der Zukunft, nach welcher alles eingetroffen ist und noch eintrifft. Diese heiligen Bücher übergab er den Priestern, desgleichen auch die Lade, in welcher er die auf zwei Tafeln geschriebenen zehn Gebote niederlegte, und die heilige Hütte. Das Volk ermahnte er, nach der Eroberung und Besitzergreifung Chananaeas das ihm von den Amalekitern zugefügte Unrecht nicht zu vergessen, sondern gegen sie zu Felde zu ziehen und das Leid, das sie ihnen in der Wüste angetan, zu rächen. Sobald sie das Land Chananaea in Besitz genommen und die ganze Einwohnerschaft, wie es sich gebühre, vernichtet hätten, sollten sie einen Altar errichten gegen Sonnenaufgang, nicht weit von der Stadt der Sikimiter zwischen zwei Bergen, von denen der zur Rechten Garizin, der zur Linken Gibal heiße. Das Volk solle sich zu je sechs Stämmen auf den beiden Bergen samt den Priestern und Leviten aufstellen. Dann sollten zunächst die, die auf dem Berge Garizin ständen, denjenigen Glück und Segen wünschen, die Gott eifrig dienten, die Gesetze beobachteten und den Vorschriften des Moyses nicht zuwiderhandelten. Die sechs anderen Stämme sollten ihnen beipflichten und ebenso, wenn sie die Segenswünsche aussprächen, die Ersteren ihnen zustimmen. Darauf sollten sie die Gesetzesübertreter verwünschen, und was die einen aussprächen, sollten die anderen jedes Mal billigen. Diese Segenswünsche und Fluchworte schrieb Moyses auf, damit sie stets im Gedächtnis blieben. Auch ließ er sie im Angesichte seines Todes auf beide Seiten des Altares schreiben. Dann gebot er dem Volke, vor diesem Altar stehend Brandopfer darzubringen, nach diesem Tage aber kein anderes Opfer mehr auf ihn zu legen; denn das sei nicht gestattet. Diese Vorschriften gab Moyses, und das Hebräervolk hat sie später getreulich befolgt.

45. Am folgenden Tage berief Moyses das Volk mit Weibern, Kindern und Sklaven zusammen und ließ sie schwören, die Gesetze zu beobachten und in eifriger Erfüllung des göttlichen Willens sie nicht zu übertreten, weder aus Rücksicht auf Verwandtschaften noch aus Furcht, noch weil sie irgendeinen anderen Grund für wichtiger hielten als die treue Beobachtung der Gebote. Und sollte irgendein Verwandter oder irgendeine Stadt die Verfassung ihres Staates zu verwirren und zu lösen wagen, so sollten sie samt und sonders sich dagegen wehren. Hätten sie dann die Feinde überwunden, so sollten sie dieselben gänzlich ausrotten und keine Spur von den übermütigen Frevlern übrig lassen. Seien sie aber nicht mächtig genug, um die Strafe zu vollstrecken, so sollten sie wenigstens zeigen, dass die Übeltat gegen ihren Willen geschehen sei. Und das Volk leistete den Schwur.

46. Moyses lehrte sie auch, wie sie Gott wohlgefällige Opfer darbringen, wie sie zum Kriege ausziehen und wie sie aus den Edelsteinen ein Zeichen entnehmen sollten, wovon ich oben Erwähnung getan habe. Auch Jesus prophezeite noch in Gegenwart des Moyses, erwog alles, was er für die Wohlfahrt des Volkes im Frieden wie im Kriege, für die Gesetzgebung und die Staatsverfassung tun müsse, und verkündete ihnen nach Gottes Eingebung, sie würden, wenn sie die Gottesverehrung vernachlässigten, allerlei Ungemach erleiden. Ihr Land würde sich mit Feinden füllen, ihre Städte zerstört, ihr Tempel verbrannt werden, und sie selbst in die Sklaverei von Menschen geraten, die kein Mitleid mit ihrem Unglück empfanden. Zu spät würden sie dann Reue fühlen. Doch werde Gott, der sie erschaffen, ihren Nachkommen Städte und den Tempel wiedergeben. Dieser Verlust werde sich aber nicht nur einmal, sondern oft ereignen.

47. Darauf ermahnte Moyses den Jesus, Krieg gegen die Chananäer zu führen, da Gott ihm in allen seinen Unternehmungen beistehen werde. Dann segnete er das ganze Volk und sprach: »Da ich nun zu unseren Vätern gehe und Gott mir diesen Tag als Sterbetag bestimmt hat, so sage ich ihm, weil ich noch lebe und bei euch bin, Dank dafür, dass er euch nicht nur von Leiden befreit, sondern auch manches Gute euch geschenkt hat, ferner dafür, dass er mich in allen meinen Mühen und Sorgen, die ich um die Verbesserung eurer Lage gehabt habe, unterstützt und sich uns in allem gnädig erwiesen hat. Er war es, der uns in allen Unternehmungen vorangegangen ist und ihnen einen glücklichen Ausgang gegeben hat, denn ich war nur sein Stellvertreter und Diener bei Zuteilung der Wohltaten, die er euch erzeigte. Darum halte ich es für billig, die Allmacht Gottes, der auch in Zukunft sich euer annehmen wird, vor meinem Scheiden gebührend zu loben. Denn ich fühle mich verpflichtet, ihm auch meinerseits den schuldigen Dank abzustatten, dann aber euch ans Herz zu legen, wie sehr ihr ihn ehren und lieben und die Gesetze als das herrlichste Geschenk von allem, was er euch verliehen und in seiner Huld auch weiterhin bescheren wird, in Obacht halten müsst. Bedenket auch, wie unwillig schon ein menschlicher Gesetzgeber ist, wenn seine Gesetze übertreten und verachtet werden; um wie viel weniger werdet ihr da den Zorn Gottes auf euch ziehen wollen, mit dem er die Missachtung seiner eigenen Gebote ahndet.«

48. Als Moyses am Ende seines Lebens so gesprochen und jedem Stamme unter Segenswünschen sein künftiges Schicksal geweissagt hatte, brach das Volk in Tränen aus. Die Weiber schlugen an ihre Brust im Schmerze über seinen bevorstehenden Tod, und sogar die Kinder, welche umso mehr jammerten, je schwächer sie in der Unterdrückung ihres Kummers waren, zeigten, dass sie seine Tugenden und die Größe seiner Taten besser erkannten, als ihr Alter hätte erwarten lassen sollen. Alt und Jung schien sich in Schmerzensausbrüchen einander überbieten zu wollen. Die einen beklagten die Zukunft, da sie wohl wussten, welchen Führer und Vorsteher sie an Moyses verloren; die anderen trauerten um ihn, weil er scheiden müsse, noch ehe sie seine Tüchtigkeit recht erkannt hätten. Die Größe der Trauer und des Jammers des Volkes lässt sich am besten daraus entnehmen, was dem Gesetzgeber selbst begegnete. Obgleich er nämlich in seinem ganzen Leben überzeugt gewesen war, man dürfe sich wegen seines bevorstehenden Todes nicht abhärmen, da man ihn nach dem Willen Gottes und den Gesetzen der Natur erleiden müsse, so presste ihm doch das Wehklagen des Volkes Tränen aus. Als er sich nun wegbegab nach dem Orte, wo er dem Anblick entrückt werden sollte, folgten ihm alle weinend nach. Moyses aber winkte den weiter Entfernten mit der Hand, dass sie ruhig stehen bleiben sollten. Die ihm näher Stehenden hingegen ermahnte er, sie sollten ihm nicht dadurch, dass sie ihm folgten, den Abschied noch mehr erschweren. Hierin glaubten sie ihm willfahren zu müssen und hielten sich deshalb weinend zurück, damit er nach seinem Willen aus dem Leben scheiden könne, und nur die Ältesten, der Hohepriester Eleazar und der Heerführer Jesus begleiteten ihn. Als er nun auf dem Berge Abar angekommen war (dieser Berg ragt in der Gegend von Jericho empor, und man hat von ihm einen herrlichen und weiten Ausblick auf das Land Chananaea), entließ er die Ältesten. Darauf umarmte er den Eleazar und den Jesus, und während er noch mit ihnen sprach, ließ sich plötzlich eine Wolke auf ihn herab, und er entschwand in ein Tal. In den heiligen Büchern aber hat er geschrieben, er sei gestorben, aus Furcht, man möchte sagen, er sei wegen seiner hervorragenden Tugenden zu Gott hinübergegangen.

49. Er lebte im ganzen einhundertzwanzig Jahre, wovon er den dritten Teil weniger einen Monat Führer des Volkes gewesen ist. Er starb im letzten Monate des Jahres, der bei den Makedoniern Dystros, bei uns Adar heißt, zur Zeit des Neumondes. An Geistesschärfe übertraf er alle Menschen, die je gelebt haben, und geschickt im Erdenken von Plänen, besaß er auch eine wunderbare volkstümliche Beredsamkeit. Seine Stimmungen beherrschte er in solchem Grade, dass sie in ihm gar nicht vorhanden zu sein schienen, und dass er ihre Namen mehr deshalb, weil er sie bei anderen Menschen sah, als von sich selbst her zu kennen schien. Er war ein vorzüglicher Feldherr und ein Seher wie kaum ein zweiter, sodass, wenn er redete, man Gott selbst sprechen zu hören vermeinte. Das Volk beweinte ihn dreißig Tage lang, und eine so ungeheure Trauer hat die Hebräer nie wieder ergriffen, als damals, da Moyses starb. Und es vermissten ihn nicht nur diejenigen, die persönlich mit ihm verkehrt hatten, sondern auch alle, die seine Gesetze kennen lernten, weil sie aus ihnen auf die hervorragende Größe seiner Tugend schließen konnten. So viel sei über den Tod des Moyses gesagt.

* Das tote Meer.

* 1 Stadion = 185 Meter.

(Gekürzt.)

Jüdische Altertümer

Подняться наверх