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(2) Fehlende theologische Fundierung

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Teilweise wird auch moniert, der Begriff der Dienstgemeinschaft beruhe nicht auf einer eigenständigen theologischen Fundierung. Juristen hätten um den Begriff der Dienstgemeinschaft eine „imposante Rechtsarchitektur“ geschaffen, an der Theologen kaum beteiligt gewesen seien.407 Die Dienstgemeinschaft sei keine biblische Kategorie und entstamme keiner kirchlichen Tradition.408

Lührs analysiert die Einträge zur Dienstgemeinschaft innerhalb religionswissenschaftlicher Enzyklopädien und stellt fest, dass in diesem Zusammenhang keine theologische Referenzliteratur benannt werde und die Autoren ausschließlich einen Bezug zum kirchlichen Arbeitsrecht herstellten.409 Er folgert daraus, dass die Verwendung des Begriffs der Dienstgemeinschaft in der katholischen und evangelischen Theologie auf den Zusammenhang des kirchlichen Arbeitsrechts begrenzt sei und es sich um ein von Juristen „theologisiertes“ Konzept handele.410

Dementsprechend distanzieren sich zuweilen auch Theologen und Religionswissenschaftler von dem Begriff. Nach Buttler „verschleiere die Dienstgemeinschaft die in praktischer Theologie wie im Kirchenrecht durch unterschiedliche Dienstverhältnisse gesehenen Probleme“; „es sei eine neue Interpretation von Dienst in der praktischtheologischen Reflexion erforderlich“.411 Der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck – zurückhaltender in der Kritik – spricht sich für eine „gewisse Nüchternheit“ gegenüber dem Begriff der Dienstgemeinschaft aus.412

Kirchliches Arbeitsrecht in Europa

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