Читать книгу Grundlagen des Methodischen Handelns in der Sozialen Arbeit - Franz Stimmer - Страница 30
4.5.2 Subjekte der Sozialen Arbeit: Klienten
ОглавлениеSubjekte der Sozialen Arbeit sind zunächst Menschen, die in Teilbereichen ihres Lebens kurz- bis langfristige Unterstützung benötigen und deswegen freiwillig, halbfreiwillig oder auch unfreiwillig Angebote der Sozialen Arbeit in Anspruch nehmen bzw. mit diesen konfrontiert werden. Sie werden allgemein als Klienten bezeichnet, die Klientenorientierung wird somit zum Spezialfall der Subjektorientierung. Die Freiwilligkeit ist zwar gradmäßig unterschiedlich ( Kap. 3.5.1), wechselt auch im Verlauf der gemeinsamen Arbeit, zum Klienten wird ein Mensch jedoch erst dann, wenn ein Arbeitsbündnis zwischen den beiden Subjekten (Subjektgruppen) – den Klienten und den Fachkräften – entwickelt und bestätigt wurde.
Hinter dem Begriff »Klient« verbirgt sich allerdings ein Kontinuum, das von »Schutzbefohlener« bis zu »Auftraggeber« reicht. Fachkräfte der Sozialen Arbeit – SozialpädagogInnen und SozialarbeiterInnen sowie teils auch PädagogInnen und ErzieherInnen – erhalten dadurch ein differenziertes Mandat – von Klienten, von der Institution, von der Gesellschaft … – zur kompetenten Problemlösung im Rahmen ihrer beruflichen Möglichkeiten ( Kap. 11). Die Zuordnung von KlientInnen auf diesem Freiwilligkeits-Kontinuum ist idealtypisch im Sinne von Max Weber, d. h. es werden mit wenigen Kennzeichnungen Typen gebildet, die in der Realität immer nur in mehr oder weniger ausgeprägter Annäherung auftreten. Für die Soziale Arbeit bedeutet dies, dass kein Klient in Reinkultur als »Schutzbefohlener« oder eben auch als »Auftraggeber« gesehen werden kann. In anderen Arbeitsbereichen mag das anders sein: Komatöser Mensch (Patient) in der Klinik … Käufer einer DVD (Kunde) in einem Supermarkt. Einem Ende dieses idealtypischen Kontinuums könnte beispielsweise zunächst ein Mensch zugeordnet werden, der aufgrund seiner Drogensucht körperlich, geistig und sozial »am Ende ist« und als Klient im Rahmen der Straßensozialarbeit Kontakt mit SozialarbeiterInnen bekommt. Am entgegengesetzten Ende des Kontinuums stünden Menschen als Klienten mit im Alltag ausreichenden Kompetenzen und Bewältigungsstrategien, die Informationen und eventuell zeitweilig auch spezielle Unterstützung benötigen, um beispielsweise ein Dienstleistungsangebot Sozialer Arbeit wahrzunehmen wie etwa »Hilfen zur Erziehung« nach §§ 27 ff. SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe). Hier trifft dann vielleicht der seit einiger Zeit auch verwendete Begriff »Nutzer« oder »Kunde« zu. Zwischen den beiden Endpunkten des Kontinuums wären Menschen als KlientInnen – immer idealtypisch – zuzuordnen, die beispielsweise aufgrund ihrer Überschuldung eine Schuldnerberatung aufsuchen, um ihre Schulden los zu werden, aber eben auch, um die daraus entstandenen sozialen Konflikte bewältigen zu können. Diese Typifizierungen in der Breite des Klientenbegriffs sind allerdings nur unter Beachtung ihrer Dynamik sinnvoll. Der erwähnte drogenabhängige Klient kann natürlich vom »Schutzbefohlenen« zum »Auftraggeber« werden – ein Ziel sozialpädagogischer Arbeit – wie umgekehrt der zunächst auftraggebende kundige Klient, der Hilfen zur Erziehung nachfrägt, im Wirbel der dadurch eventuell ausgelösten familiären Dynamik sich in Richtung »Schutzbefohlener« entwickelt. Die heutige Diskussion in der Sozialen Arbeit, wie denn nun die Menschen zu bezeichnen wären, mit denen Sozialpädagogen zu tun haben – sehr neutral auch »Adressaten« – hat ihre Begründung eigentlich in ethischen Fragestellungen ( Kap. 4.4), wenn sie teilweise in der Praxis auch banalisierend geführt wird. Es geht dabei vor allem darum, das Machtgefälle zwischen sach- und fachkompetenten Experten und den – bezüglich einer Angelegenheit, eines Problems, einer Frage … – der Unterstützung bedürftigen Laien zu vermeiden oder zumindest zu mindern. Die Lösung kann aber nicht sein, die in der Praxis (zunächst) natürlich bestehenden Differenz illusionär zu leugnen, sondern sie positiv zu nutzen, um über verständigungsorientiertes Handeln ( Kap. 4.6) gemeinsam eine sach- oder problemgerechte Lösung anzustreben. Dass dies in manchen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit ein schwieriges Unternehmen ist, versteht sich von selbst: »Betreuung von ehemals wohnungslosen Alkoholikern in einem Wohnheim« (Schwabe 2010, S. 140 ff.); Soziale Arbeit in »Zwangskontexten« (Kähler 2005): fremdinitiierte Kontaktaufnahme (durch Angehörige, Arbeitgeber, Gericht) zu einer Einrichtung der Sozialen Arbeit (Kindes- und Erwachsenenschutz, Strafrecht, Psychiatrie); angeordnete bzw. erzwungene Beratungen wie die Schwangerschaftskonfliktberatung, Jugendgerichtshilfe und Bewährungshilfe.