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2.4 Zusammenfassung

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In den letzten Kapiteln erfolgte eine skizzenhafte Beschreibung der Merkmalklassen Numerus, Genus und Kasus und ihrer Ausprägungen im Deutschen. Alle drei Kategorien wurden sowohl im Hinblick auf ihre Markierungsvorkommen im Deutschen als auch ihrer Funktionen, die sie in der deutschen Sprache einnehmen und die dabei festzustellenden Gesetzmäßigkeiten betrachtet.

Im Numerus lassen sich die Merkmale Singular und Plural unterscheiden, während nur die Ausprägung Plural markiert wird. Diese Markierung erfolgt flexivisch und nur am Nomen, indem die Endungen -e, -er, -n, -en und -s suffigiert werden (und/oder zusätzlich das Nomen umgelautet wird), wenn es sich um ein Nomen handelt, das etwas in der Mehrzahl kennzeichnet. Denn der Numerus ist eine „semantische Kategorie, die es ermöglicht, flexivisch zwischen Einzahl und Mehrzahl zu unterscheiden“ (Weber 2001: 11). Dabei ist zu beachten, dass im Deutschen lediglich Nomen, die zählbar sind, in den Plural gesetzt werden können. Das deutsche Pluralsystem ist äußerst komplex und es existieren verschiedene Ansichten darüber, wie dieses System zu beschreiben ist. Diese Ansichten unterscheiden sich zum einen bezüglich ihrer Auffassung, ob sie davon ausgehen, dass die Zuweisung der einzelnen Pluralmarker eher regelgeleitet oder eher beliebig erfolgt, und zum zweiten inwieweit – und bezüglich welcher Kriterien (phonologisch/morphologisch/semantisch) – Regeln und Ausnahmen formuliert werden.

Bei der Betrachtung des deutschen Numerussystems lässt sich feststellen, dass dieses nicht allein analysiert werden kann. Im Deutschen ist jedem Nomen ein bestimmtes Genus zugewiesen, das fest ist und nicht verändert wird. Somit weist ein Nomen entweder das Merkmal Maskulinum, Neutrum oder Femininum auf. Diese Eigenschaft des Nomens, sein Genus, bleibt in der Syntax beim Zusammentreffen mit anderen Wortarten nicht nur erhalten, sondern beeinflusst die Flexion der anderen Konstituenten, wie z.B. des Artikels oder des Adjektivs. Auch wenn die Funktionen des Genus, wenn es überhaupt eine Funktion erfüllt, einen sehr kontrovers diskutierten Abschnitt des deutschen Genussystems darstellen, so ist festzuhalten, dass das Genus bei der Erzeugung und Markierung von Kongruenz eine wichtige Rolle spielt. Der Kasus „operiert [im Vergleich zu Numerus und Genus vor allem] auf der Satzebene [… und] wird als funktionale Kategorie angesehen, die die Bezüge zwischen den verschiedenen Satzteilen verdeutlicht“ (Weber 2001: 11), wobei erst durch das Mitwirken aller drei Kategorien die Kongruenz hergestellt werden kann.

Zusammenfassend ist zu betonen, dass Kongruenz unter Einbezug von sowohl syntaktischen als auch semantischen, morphologischen und auch lexikalischen Ebenen betrachtet werden muss und somit die Möglichkeiten der Markierung sich als sehr vielfältig aufweisen (vgl. Corbett 2006). Es fällt auf, dass die Formulierung von Regeln und Funktionen in der Kategorie Kasus viel einheitlicher, ausführlicher und auch in weitaus mehr Publikationen vorgenommen wird, als dies beim Numerus und vor allem beim Genus der Fall ist.

Zudem kann festgestellt werden, dass „dort, wo Kasus- und Numerusflexion behandelt werden, […] sie beinahe nur als voneinander unabhängige Bereiche des Flexionssystems [erscheinen]“ (Bittner 1994: 65). Die bestehenden Zusammenhänge, Wechselwirkungen und Abhängigkeiten zwischen Kasus- und Numerusflexion werden bislang oft unzureichend beschrieben.

Erwerb der deutschen Pluralflexion

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