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4.3 NPL-Leitfaden der EZB
ОглавлениеDer NPL-Leitfaden der EZB knüpft an die von der EBA verwendete Definition von NPEs an und beinhaltet die Erwartungen der Bankenaufsicht an die Erfassung, Verwaltung, Bewertung und Abschreibung von NPL-Beständen (bestehen bereits verbindliche Rechtsvorschriften, Rechnungslegungsgrundsätze oder nationale Regelungen zum selben Sachverhalt, sollten Institute diese befolgen).
Der NPL-Leitfaden richtet sich an alle bedeutenden Kreditinstitute (i.S.d. Art. 4 Abs. 1 CRR) einschließlich deren wesentlichen Tochtergesellschaften, die von der EZB direkt beaufsichtigt werden (vgl. Abbildung 1). Er stellt zunächst ein unverbindliches Instrument dar, allerdings kann die Nichtbeachtung Aufsichtsmaßnahmen zur Folge haben (u.U. auch Säule-II-Kapitalaufschläge gemäß Supervisory Review and Evaluation Process (SREP)) und ist daher nach Maßgabe der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Wesentlichkeit (Comply-or-Explain-Ansatz) anzuwenden, was anhand des Ausmaßes und des Schweregrades der NPL-Problematik einer Bank zu beurteilen ist. Eventuelle Abweichungen sind hinreichend zu erläutern.
Der NPL-Leitfaden trat am 20.03.2017 in Kraft und wurde von der EZB-Bankenaufsicht als wirkungsvolles Instrumentarium für die Banken im Umgang mit NPLs eingestuft.[38] Die EZB erwartet dabei, dass die Inhalte des Leitfadens von den betroffenen Banken in enger Zusammenarbeit mit ihren Joint Supervisory Teams implementiert werden.