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2 NPLs in der Fachliteratur und der Presse

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Die ersten Transaktionen mit NPLs fanden in Deutschland ab dem Jahre 2003 statt. Aufmerksam geworden durch die steigende Bedeutung von NPL-Verkäufen begann dann auch die Fachliteratur, sich diesem Thema verstärkt zu widmen. Anfangs standen v.a. rechtliche Fragestellungen bezüglich eines möglichen Abtretungsverbotes sowie einer eventuellen Verletzung von Bankgeheimnis und Datenschutz im Vordergrund.[10] Mit einem Grundsatzurteil entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahre 2007, dass der wirksamen Abtretung von Darlehensforderungen eines Kreditinstituts weder das Bankgeheimnis noch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) entgegenstehen.[11] Dieses Urteil hat bei allen Verfahrensbeteiligten für Rechtssicherheit gesorgt und dazu beigetragen, den Verkauf von Forderungen fest im Workout-Repertoire der Finanzinstitute zu verankern.

Das Thema Forderungsverkäufe fand in der Hochzeit des Transaktionsgeschäfts ca. Mitte des ersten Jahrzehnts des 21. Jahrhunderts eine hohe Beachtung in der Fachliteratur sowie auch in der Tagespresse[12] und in Wirtschaftsmedien.[13] In Folge eines sich verringernden Transaktionsvolumens im Zuge der Finanzmarktkrise nahm auch die Anzahl der Fachbeiträge ab. Mit einem sich nun auf niedrigem Niveau stabilisierenden Bestands- und Transaktionsvolumen an NPLs ist die Berichterstattung überwiegend auf Spezialthemen fokussiert.[14] Diese beinhalten z.B. den Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) zur mangelnden Gesetzeskonformität des Sanierungserlasses[15] und das anschließende „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“,[16] die Frage der Konformität von Forderungsabtretungen und Datenschutz[17] und darüber hinaus vor allem den Leitfaden der Europäischen Zentralbank (EZB) für notleidende Kredite[18] und die EU-Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen.[19]

Die von der EU verabschiedete Verordnung 2019/630 zur Mindestabdeckung notleidender Risikopositionen (Prudential Backstop) trat Mitte 2019 in Kraft und gilt seit dem 01.01.2020.[20] Die Verordnung enthält die Verpflichtung für Banken, bei neuen notleidenden Krediten ausreichende Rückstellungen vorzunehmen. Für unbesicherte Kredite ist eine 100%-ige Provisionierung nach Ablauf von drei Jahren vorgesehen, bei mit Immobilien besicherten Krediten beträgt diese Frist sieben Jahre.

Für Forderungskäufer und -Servicer besonders interessant dürften in diesem Zusammenhang zwei Änderungen im Bereich des Insolvenzrechts sein. Zum einen setzt die Bundesregierung mit dem Gesetz über die Verkürzung der Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens die EU-Richtlinie 2019/1023/EU über Restrukturierung und Insolvenz um, die eine EU-weite einheitliche Entschuldungsfrist von drei Jahren für redliche, unternehmerisch tätige Schuldner vorsieht. Dieselbe Regelung gilt darüber hinaus auch für Verbraucher. Das Gesetz ist rückwirkend zum 01.10.2020 in Kraft getreten.

Zum anderen wurde das Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG)) verabschiedet, mit dem das Sanierungs- und Insolvenzrecht weiterentwickelt wird.[21] Mit dem in diesem Gesetz enthaltenen Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) soll eine Lücke zwischen der vorinsolvenzlichen freien Sanierung von Unternehmen und dem Insolvenzverfahren geschlossen werden, indem Unternehmen künftig einen Sanierungsplan mit ihren Gläubigern abstimmen und Zwangsvollstreckungen opponierender Gläubiger durch ein Moratorium ausgesetzt werden können. Dieses Vorhaben wurde in weiten Teilen von Fachliteratur und Tagespresse positiv aufgenommen.[22]

Die Corona-Pandemie und der daraus entstehende Druck auf die Banken hat das Thema NPLs wiederverstärkt in den Fokus auch der Tagespresse gerückt.[23] Für die Folgejahre ist von einer hohen Relevanz dieses Bereichs in den Medien auszugehen.

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