Notleidend (Non-performing) Definition gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2017/1443, Teil 1 Nr. 213 | Risikoposition = nicht zu Handelszwecken gehaltene Schuldtitel (Darlehen, Kredite und Schuldverschreibungen) sowie außerbilanzielle Risikopositionen | Kriterien: Überfälligkeit (>90 Tage) und Unwahrscheinlichkeit des Begleichens der Verbindlichkeit (Unlikely-to-Pay) Umfangreiche Regelungen zu Stundungsmaßnahmen | Strenge Rücktransferkriterien Bewährungszeitraum ein Jahr bzw. zwei Jahre für Stundungsmaßnahmen |