Wertgemindert (Credit-impaired) Definition gemäß IFRS 9. Anhang A | Als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Schuldinstrumente, Leasingforderungen, bestimmte Kreditzusagen, Finanzgarantien und aktive Vertragsposten im Anwendungsbereich des ECL-Modells | Indikatoren für Wertminderung, z.B. Vertragsbruch (etwas Ausfall oder Überfälligkeit) Widerlegbare Vermutung: Ausfall bei Überfälligkeit > 90 Tage | Bei Wegfall der Indikatoren einer Wertminderung Kein quantifizierter Bewährungszeitraum |