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Deinstitutionalisierung und Häresie

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Thomas H. Böhm

Wer Institutionen charakterisieren will, steht vor dem Problem, eine diffuse Ausgangslage ordnen bzw. sich einschränken zu müssen. Denn:

„[D]er Institutionsbegriff führt in der Soziologie ein eigenartiges Doppelleben. Auf der einen Seite gehört er zweifellos zu den zentralen Begriffen, sozusagen zum harten Kern soziologischer Begrifflichkeit […]. Aber auf der anderen Seite besteht wenig bis gar kein Konsens darüber, was mit diesem Begriff eigentlich genau gemeint ist. Die Zahl der Definitionen ist beachtlich, ihr Spektrum umfaßt sehr verschiedene inhaltliche und formelle Bestimmungen und Kriterien. Aber auch, wo kein Dissens besteht, bleiben inhaltliche Bestimmungen auffällig diffus und vage.“171

In der geschichtlichen Entwicklung der menschlichen Gesellschaft sind Institutionen dabei keineswegs zu allen Zeiten selbstverständlich. Zur Erklärung der Ordnung des individuellen Handelns wurde lange Zeit allein der Staat bzw. das Gemeinwesen herangezogen – etwa bei Aristoteles die Polis, bei Cicero die Res publica oder bei Thomas Hobbes der Leviathan. Der Begriff der Institution

„ist erst mit dem Aufkommen bzw. mit dem Bedeutungszuwachs jener Zwischeninstanzen entstanden, die zwischen dem Handeln der Individuen und den großen gesellschaftlichen Strukturen liegen: die Ordnungen und Vorschriften der Stände und Zünfte, die Städteordnungen oder die Regeln spezieller Glaubensgemeinschaften zum Beispiel“172.

Praktische Theologie in der Spätmoderne

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