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Gender und Intersektionalität
ОглавлениеAndrea Qualbrink / Renate Wieser
Das Zweite Vatikanische Konzil streicht in seiner Betonung der menschlichen Gleichheit deutlich die Notwendigkeit der Ablehnung jeglicher Art von Diskriminierung hervor:
„Da alle Menschen eine geistige Seele haben und nach Gottes Bild geschaffen sind, da sie dieselbe Natur und denselben Ursprung haben, da sie, als von Christus Erlöste, sich derselben göttlichen Berufung und Bestimmung erfreuen, darum muss die grundlegende Gleichheit aller Menschen immer mehr zur Anerkennung gebracht werden. […] Jede Form einer Diskriminierung in den gesellschaftlichen und kulturellen Grundrechten der Person, sei es wegen des Geschlechts oder der Rasse, der Farbe, der gesellschaftlichen Stellung, der Sprache oder der Religion muss überwunden und beseitigt werden, da sie dem Plan Gottes widerspricht.“221
Drei Formen der Diskriminierung erfahren dabei unter Papst Johannes XXIII. eine besondere Hervorhebung. In seiner Enzyklika Pacem in terris benennt er sie als die drei Merkmale der Gegenwart, die als „Zeichen der Zeit“ wahrzunehmen sind, nämlich die Arbeiterfrage, die Frauenfrage und die Freiheitsbestrebungen der ehemaligen kolonialen Völker.222 Nach wie vor sind es genau diese drei Kategorien (race, class and gender), die auch in den aktuellen Intersektionalitätsdebatten als fundamentale Achsen der Differenz bzw. Ungleichheit angesehen werden.
Die Sensibilität für ungleichheitsgenerierende Differenzierungskategorien sowie das Bemühen um die Aufhebung jeglicher Art der Diskriminierung fanden und finden ihre Aufnahme in den theologischen Diskurs, u. a. durch die feministische Pastoral/Theologie und die theologische Frauen-, Männer- und Geschlechterforschung. Wie die Pastoraltheologie selbst sind diese auf die enge Zusammenarbeit mit vielfältigen Bezugsdisziplinen angewiesen, prominent auf die Frauen-, Männer- und Genderforschung sowie auf den Austausch mit den Queer-, Cultural- und Postcolonial Studies.223