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Norbert Feldhoff als Vorsitzender der Arbeitsrechtlichen Kommission Norbert Beyer I. Der Beginn oder: Aller Anfang ist schwer

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„So was Beklopptes wie diese Resolution ist mir noch nie untergekommen.“ Mit einem Paukenschlag begann das Wirken von Norbert Feldhoff in der Arbeitsrechtlichen Kommission. Anlass war seine beabsichtigte Wahl zum Vizepräsidenten des Deutschen Caritasverbandes und die damit verbundene Beauftragung als neuer Vorsitzender der Kommission im Oktober 1996. Deshalb stellte sich Norbert Feldhoff im Juni 1996 gastweise in einer Sitzung der Kommission vor. Auslöser seiner Äußerung war eine wenige Wochen zuvor veröffentlichte Resolution der Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen, mit der die Bistümer aufgefordert wurden, die entstehenden Lücken bei der Refinanzierung kirchlicher und caritativer Einrichtungen durch Kirchensteuereinnahmen auszugleichen. Zwar entschuldigte sich Norbert Feldhoff auf heftige Gegenrede von Mitarbeitervertretern in der Kommission für seine „lockere Wortwahl“, bestand aber darauf, dass die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen eine völlig falsche Sicht der Dinge hat. Man stehe vor keinem finanziellen Schlagloch, sondern vor einer stetigen Gefällestrecke. Um die Emotion von Norbert Feldhoff zu verstehen, muss man wissen, dass er ein Thema intensiv bearbeitete: die Kirchensteuereinnahmen der Bistümer, ihre Grundlagen und ihre Entwicklung. Ihm war bewusst, dass die deutsche Kirche zu den reichsten nationalen Kirchen weltweit gehörte. Dennoch verwies er darauf, dass das Kirchensteueraufkommen in Zukunft zurückgehen wird. Zugleich sah er voraus, dass bei der Refinanzierung kirchlicher und caritativer Einrichtungen die sich öffnende Schere zwischen den steigenden Ausgaben und stagnierenden oder zurückgehenden Einnahmen dauerhaft auseinandergehen wird.

Norbert Feldhoff war zu diesem Zeitpunkt zwanzig Jahre Generalvikar des Erzbistums Köln und zehn Jahre Vorsitzender des dortigen Diözesan-Caritasverbandes. In letzterer Funktion war er bereits Mitglied in Gremien des Deutschen Caritasverbandes, wie dem damaligen Zentralrat und dem damaligen Zentralvorstand. Norbert Feldhoff war zudem einer der wenigen Generalvikare, die ein echtes Interesse am kirchlichen Arbeitsrecht hatten. So gehörte er zu den Verfassern der Erklärung der Deutschen Bischöfe zum kirchlichen Dienst aus dem Jahre 1995 und war maßgeblich an der Erarbeitung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse beteiligt.

Wenige Wochen später kam es, unter Moderation von Präsident Helmut Puschmann, zu einer Aussprache mit Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission. Norbert Feldhoff warb für ein gutes Miteinander, ihm war bewusst, dass er bisher eher aus einer Kölner Perspektive gedacht und gehandelt hatte. Norbert Feldhoff war jedoch nicht bereit, sich und seine Persönlichkeit zu verbiegen. Dennoch endete das Gespräch harmonisch, weil sich alle Beteiligten bemühten, den Blick nach vorne zu richten. Dabei half der Mitarbeiterseite sicherlich seine Position, dass die Kirche als Arbeitgeber auch künftig am Vergütungsniveau des Öffentlichen Dienstes festhalten sollte. Dies sah er als angemessenes Niveau an und lehnte Überlegungen ab, ein kircheneigenes Tarifsystem mit niedrigeren Entgelten zu entwickeln, etwa um mehr Personen beschäftigen zu können. Nach seiner Wahl zum Vizepräsidenten des Deutschen Caritasverbandes übernahm Norbert Feldhoff im Oktober 1996 erstmals die Sitzungsleitung der Kommission. Alle Beteiligten sorgten für einen konfliktfreien Verlauf. „Gut gemacht“ titelte das Info-Blatt der Mitarbeiterseite nach der Sitzung.

Kirchlicher Dienst in säkularer Gesellschaft

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