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V. Differenzierungen in den AVR – oder: Stillstand ist Rückschritt
ОглавлениеNorbert Feldhoff beschränkte sich in seiner Funktion als Vorsitzender der Kommission auf seine Rollen als Moderator der Sitzungen und als Vermittler zwischen den Seiten. Und doch förderte er über das Leiten der Sitzungen hinaus das Handeln der Kommission bei der Weiterentwicklung der Regelungen der AVR in vielfältiger Weise. Gerade in konflikthaften Situationen innerhalb der Kommission suchte er zusammen mit den beiden Seiten nach Auswegen.
Im Juli 1996 nahm ein AVR-Reformausschuss der Kommission seine Arbeit auf, in dem Vertreterinnen und Vertreter beider Seiten Regelungen suchten, caritative Rechtsträger in wirtschaftlichen schwierigeren Zeiten zu entlasten. Ein Eingriff in die Entgelte lehnte die Mitarbeiterseite ab, war jedoch bereit, Arbeitszeitbestimmungen zu flexibilisieren und in Einzelfällen Abweichungen von den AVR zuzulassen. Mit der Einführung von Arbeitszeitkonten durch Anlage 5b AVR im Jahr 1998 sollte die Arbeitszeitökonomie in den Einrichtungen gestärkt, die Arbeitszeitsouveränität der Mitarbeitenden erhöht und der Erhalt von Arbeitsplätzen gesichert werden. Für wirtschaftlich schwierige Lagen caritativer Einrichtungen wurde zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen im gleichen Jahr eine sogenannte Öffnungsklausel geschaffen, mit der Träger durch Dienstvereinbarungen bestimmte Vergütungsbestandteile befristet gestundet oder die Arbeitszeit herabgesetzt und die Vergütung entsprechend gekürzt werden kann. Im Jahr 1999 schuf die Kommission die Möglichkeit, durch Modellprojekte von den Bestimmungen der AVR abzuweichen, sowie einen sogenannte Härtefallklausel, die ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen von den AVR zuließ.
Problematisch erwies sich jedoch, dass solche Abweichungen zwischen dem Dienstgeber und den strukturell unterlegenen Mitarbeitervertretungen abgeschlossen wurden, auch wenn die Mitarbeitervertretungen einen eigenen Wirtschaftsprüfer beanspruchen konnten.
So kam es – auch aufgrund eines strukturellen Vergleichs mit dem weltlichen Tarifrecht – im Juli 2004 zur Bildung von Unterkommissionen, die über Abweichungen von den AVR beschließen. Als es Probleme mit der Arbeit der Unterkommissionen gab, setzte sich Norbert Feldhoff dafür ein, dass zu deren Beseitigung ein sogenannter Störfallausschuss gebildet wurde.
Norbert Feldhoff unterstützte auch maßgeblich das Abhalten von Fachtagungen, um Tarifdifferenzen zu bearbeiten. Dazu gehörten eine Tagung zur Weiterentwicklung der AVR im Dezember 1997, eine Tagung zur Schaffung von Langzeit- und Lebensarbeitskonten im Juni 1998, eine Tagung zur Weiterentwicklung der AVR im März 1999 und eine Tagung zur Altersversorgung im Juni 2001.
Im September 2005 geriet die Arbeitsrechtliche Kommission im September 2005 in eine grundlegende Blockadesituation, die sich auf alle Sachthemen erstreckte und die sich in den folgenden Sitzungen fortsetzte. Anlass war die fehlende Einigung der beiden Seiten, den damals neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, der im Oktober 2005 den früheren Bundesangestelltentarifvertrag ablöste, zu übernehmen. Norbert Feldhoff setzte sich vehement dafür ein, dass die Kommission weiter verhandelt, er brachte die Idee zu einem Dialogprozess unter Leitung externer Moderatoren ein und suchte dafür ein geeignetes Institut. Dieser Dialogprozess führte in drei Sitzungen in der ersten Jahreshälfte 2006 zu einem AVR-neu-Prozess. Zu dessen Koordinierung wurde eine Steuerungsgruppe eingesetzt, der Prälat Norbert Dr. Feldhoff als moderierender Vorsitzender angehörte. Im Dezember 2007 musste die Kommission jedoch feststellen, dass das Vorhaben, eigene Eingruppierungsbestimmungen zu schaffen und das Entgeltniveau für zumindest neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbst zu definieren, zu ambitioniert war. Die Mitglieder der Kommission waren zu wenig bereit, wirklich eigenständige Wege zu gehen. Man hatte ja die bekannte Struktur des Bundesangestelltentarifvertrages und Aussicht auf die neue Struktur des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst.