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II. Gerechtigkeit in der Form des Rechts

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Die Aufgabe der Rechtsphilosophie ist es, das positive Recht kritisch zu rekonstruieren. Hierzu analysiert sie zunächst als Theorie der Rechtswissenschaft die erkenntnistheoretischen Grundlagen des Rechts. Als Rechtstheorie widmet sie sich sodann der Form des Rechts. Die Rechtsethik untersucht schließlich den inhaltlichen Beitrag des Rechts zur Gerechtigkeit11. Dabei ist die leitende Frage, was Gerechtigkeit in den gegenwärtigen Rechtssystemen bedeutet12. Die Rechtsphilosophie analysiert danach nicht Gerechtigkeit im Allgemeinen, oder deren religiöse oder moralische Auffassung. Diese Auffassungen von Gerechtigkeit werden nur insofern berücksichtigt, als sich das Recht selbst für ihre Transformation in rechtliche Normen öffnet.

In dieser Perspektive soll Recht als ein System von Normen verstanden werden. Normen sind Sollenssätze. Sie setzen voraus, dass der Mensch zwischen verschiedenen Handlungsmöglichkeiten wählen kann und leiten diese Wahl an. In ihren Regelungen eröffnen Normen Handlungsmöglichkeiten durch Erlaubnisse, beschränken Freiheit in Verboten und geben ihnen in Geboten eine Richtung. Die rechtlichen Normen unterscheiden sich von anderen darin, dass ihre Entstehung und Durchsetzung von anderen Normen geregelt ist13. So regelt die Verfassung etwa, unter welchen kompetenziellen, verfahrensmäßigen und inhaltlichen Voraussetzungen Gesetze zustande kommen dürfen. Entsprechend ist auch die Durchsetzung und gegebenenfalls Sanktionierung der Verletzung von Rechtsnormen durch entsprechende Verfahrensordnungen geregelt. Auf diese Weise bricht das Recht die unmittelbare Existenz von Fakten und die Geltung von Moral und lässt nur diejenigen Tatsachen rechtliche Wirkung und diejenigen Normen rechtliche Geltung erlangen, die die Voraussetzungen erfüllen, die das Recht selbst aufstellt. So schafft es zugleich einen Freiraum für Diskurse, in denen gesellschaftliche Machtfaktoren gefiltert und gerechte Regelungen diskutiert werden können.

Auch Gerechtigkeit muss dieses Nadelöhr passieren, um zu rechtlicher Gerechtigkeit zu werden. Wegen der gerade gezeigten reflexiven Struktur des Rechts ist die Form dieses Nadelöhrs selbst eine Frage der Gerechtigkeit. Die Rechtsform hat jedoch zur Folge, dass alle Normen, die dieser Form genügen, Recht sind. Das gilt auch für diejenigen Normen, die von einer moralischen Perspektive aus betrachtet in hohem Maße ungerecht sind: auch sie sind Recht und können rechtlich gelten14. Das schließt jedoch nicht aus, dass dieses Recht moralisch, religiös, politisch etc. kritisiert werden kann und so auf eine Modifikation der konkreten Rechtsform und der ihr gemäß ergangenen Regelungen hingewirkt wird.

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