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1. Einleitung

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Wirtschaftliches Handeln bedingt immer auch zweckgerichtetes sprachliches Handeln. Ohne ausreichende Sprachbeherrschung gelingt keine erfolgreiche Kommunikation am Arbeitsplatz oder mit Kunden und Geschäftspartnern. Sprache ist die Basis für Vertragsverhandlungen, für die Präsentation von Produkten und für die Werbung. Da Unternehmen Institutionen sind, gelten formelle institutionelle Regelungen für das Handeln – auch für das sprachliche Handeln. Neben einheitlichen fachsprachlichen Benennungen sowie standardisierten Berichts- und Kommunikationsformen findet betriebliche Kommunikation zweifelsfrei auch auf informellem Wege statt (Brünner 2000:10). Damit ist Sprache ein unabdingbares Medium der Interaktion und Kommunikation in Unternehmen – und erklärt, weshalb die Fähigkeit verstehend zuzuhören, zu sprechen, zu schreiben und zu lesen nicht nur in der Schule, sondern auch in der Aus- und Weiterbildung unverzichtbar und Gegenstand des Lernens ist.

Allerdings wird der hohe Stellenwert von Sprache in Unternehmen als Voraussetzung reibungsloser Kommunikation häufig erst dann erkannt, wenn Störungen entstanden sind und es zu Reibungen, Konflikten oder Fehlern kommt. Es sind vor allem diese Formen von Betriebsstörungen aufgrund defizitärer Sprachkompetenzen, die den Blick der Wirtschaft auf notwendige sprachliche Fähigkeiten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Prämisse funktionierender betrieblicher Kommunikation gelenkt haben. Dabei steht außer Zweifel, dass Unternehmen sehr genau wissen, welche Mindestanforderungen sie an die sprachlichen Fähigkeiten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen (Klein & Schöpper-Grabe 2012a, 2012b).

Fördern Unternehmen unzureichende grundlegende sprachliche Kompetenzen in der Aus- und Weiterbildung, um die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeterinnen und Mitarbeiter zu sichern, verweist dies auf eine nicht erfüllte „Bringschuld“ des Schulsystems. Denn die originäre Verantwortung für die Vermittlung grundlegender sprachlicher Fähigkeiten ist in dem kodifizierten Bildungsauftrag und dem Qualitätsversprechen schulischer Bildung gemäß der Qualifikationsfunktion von Schule (Fend 1980) verankert. Wenn Unternehmen die Sprach- und Kommunikationsfähigkeiten für Beschäftigte unterschiedlicher Hierarchieebenen und Funktionen an (höhere) betriebliche Anforderungsniveaus anpassen, handelt es sich um Maßnahmen im Rahmen der betrieblichen Weiterbildung.

Der vorliegende Beitrag legt den Fokus auf die basalen sprachlichen und kommunikativen Kompetenzen aus Sicht der Wirtschaft. Die Ausführungen orientieren sich dabei an den Ergebnissen verschiedener Unternehmensbefragungen (Klein & Schöpper-Grabe 2012a) und empirischer Überprüfungen der vorhandenen Sprachkompetenzen (Grotlüschen & Riekmann 2011, Rammstedt 2013) von Schulabsolventen und Erwachsenen. Danach werden die sprachlichen MindestanforderungenMindestanforderungen der Wirtschaft an Ausbildungsplatzbewerber (Klein & Schöpper-Grabe 2012a) und an GeringqualifizierteGeringqualifizierte (Schöpper-Grabe 2012b) zur Diskussion gestellt (Klein & Schöpper-Grabe 2015). Diese nachschulische Vermittlung von SprachkompetenzenSprachkompetenzen ist nicht nur individuell und gesellschaftspolitisch, sondern auch (bildungs-)ökonomisch betrachtet zeitaufwendig und kostenintensiv und stellt ein Beschäftigungshemmnis für geringqualifizierte Erwachsene und Unternehmen dar. Abschließend beleuchtet der Beitrag mögliche Qualifikationsansätze sowie den bildungs- und arbeitsmarktpolitischen Handlungsbedarf zur Sicherung basaler sprachlicher Kompetenzen.

Sprache und Kommunikation in der beruflichen Aus- und Weiterbildung

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