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2.2 … im Konzept der AusbildungsreifeAusbildungsfähigkeit

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Ausbildungsreife ist ein zentrales Konzept beim Übergang von der allgemeinbildenden Schule in die berufliche Ausbildung. An der Diskussion sind Akteure aus der Wirtschaft, den Gewerkschaften, der Bundesagentur für Arbeit, der Bundesregierung und der Wissenschaft beteiligt, deren Interessen sich z.T. erheblich unterscheiden (Dobischat et al. 2012:23–44).

Eine allgemeingültige Definition von Ausbildungsreife liegt bislang nicht vor. Übereinstimmend werden derzeit darunter die Voraussetzungen verstanden, die Jugendliche befähigen, eine berufliche Ausbildung im Allgemeinen (nicht auf einen bestimmten Beruf bezogen) aufzunehmen und erfolgreich zu beenden (Ebbinghaus 2000). Dem Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland 2010–2014 zufolge ist „Ausbildungsreife … Voraussetzung für Ausbildung“ (2010:5).

Die Feststellung von Ausbildungsreife dient der Differenzierung von an Ausbildung interessierten Jugendlichen in ausbildungsreife und nicht ausbildungsreife, was als Etikettierung, Stigmatisierung und Ausgrenzung verstanden werden kann (Rützel 1995:111, nach Dobischat et al. 2012:75). Nur ausbildungs- und berufsgeeignete Jugendliche werden von der Bundesagentur für Arbeit als Ausbildungsstellen-Bewerber geführt und vermittelt. Noch nicht ausbildungsreife Jugendliche können berufsvorbereitende Maßnahmen in Anspruch nehmen. Insb. große Betriebe ermitteln über eigene Auswahlverfahren die Ausbildungsreife von Jugendlichen. Verbindliche Angaben zur Anzahl der Jugendlichen, die als (nicht) ausbildungsreif eingestuft werden, liegen nicht vor (Müller-Kohlenberg et al. 2005: 20–23).

Ausbildungsreife ist ein mehrdimensionales Konstrukt, zu dessen Operationalisierung häufig schulische Basiskompetenzen, psychologische Merkmale der Leistung und des Arbeitsverhaltens sowie physische Merkmale herangezogen werden. Dabei werden auch sprachlich-kommunikative Kompetenzen ausdrücklich genannt (Eberhard 2006:18–22). Dies ist auch in dem weit verbreiteten Konzept zur Ausbildungsreife der Bundesagentur für Arbeit (2009) der Fall, das bei der Berufsberatung der Bundesagentur eingesetzt wird. Die Beratenden sollen entsprechende Kompetenzen und Interessen der Bewerberinnen und der Bewerber auf der Grundlage vorliegender (berufsbezogener) Dokumente (Zeugnisse, Lebenslauf, schriftliche Informationen der Bundesagentur über Berufe) und des Beratungsgesprächs einschätzen. Bei Bedarf wird der Psychologische Dienst zu einer differenzierten Sprachstandsfeststellung hinzugezogen (zu den Verfahren vgl. Fachstelle berufsbezogenes Deutsch 2014:26f).

 Die schulischen Basiskenntnisse umfassen(Recht)Schreiben: Einfache Texte sollen handschriftlich leserlich, verständlich und zusammenhängend unter Anwendung von Grundkenntnissen der Rechtschreibung und Zeichensetzung verfasst werden.Lesen: Texten sollen unter Anwendung von Texterschließungsstrategien Informationen entnommen werden; Interesse am Lesen soll vorhanden sein.Sprechen/Zuhören: Hierzu gehören sich verständlich und zusammenhängend sowie der Situation angemessen ausdrücken zu können.

 Zu den psychologischen Leistungsmerkmalen zählen u.a. die Fähigkeit, mit anderen angemessen, situations- und kontextspezifisch zu kommunizieren wie auch weitere personale und soziale Kompetenzen, bei deren Einschätzung unter anderem die Art der Verwendung von Sprache berücksichtigt wird. Konfliktfähigkeit umfasst z.B. die Fähigkeit, eigene Bedürfnisse deutlich ansprechen zu können.

Auch dem Konzept der Ausbildungsreife liegt ein umfassender Begriff von Sprache zugrunde. Dieser wird jedoch nicht explizit formuliert, sondern muss aus den Operationalisierungen erschlossen werden. Die Attestierung der Ausbildungsreife erfolgt auf der Grundlage aller Merkmale, ohne dass der Stellenwert einzelner Aspekte eigens ausgewiesen wird. Welche Bedeutung sprachlichen Aspekten bei der Attestierung zukommt kann daher nicht präzise beziffert werden.

Wie relevant die sprachlich-kommunikativen Aspekte, die bei der Einschätzung der Ausbildungsreife herangezogen werden, im Verlauf der beruflichen Ausbildung tatsächlich sind, ist nur teilweise erforscht (Baumann 2014, Ebbinghaus et al. 2016, Ehrenthal et al. 2005).

Sprache und Kommunikation in der beruflichen Aus- und Weiterbildung

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