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2. Sprache … 2.1 … im Europäischen Referenzrahmen Schlüsselkompetenzen für lebenslanges LernenEuropäischer Referenzrahmen Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen

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Der 2006 verabschiedete Referenzrahmen Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen ist Teil der Strategie der Europäischen Union, um auf Veränderungen des Arbeitsmarktes durch Globalisierung und die Zunahme wissensbasierter Beschäftigung zu reagieren. Um langfristig Wirtschaftswachstum und Konkurrenzfähigkeit zu sichern, muss die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen erhalten werden, insb. ihre Anpassungsfähigkeit an neue Erfordernisse. Hierfür wird die Entwicklung bestimmter Schlüsselkompetenzen als vordringlich erachtet (Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates, 18.12.2006). Der Referenzrahmen stellt einen Bezugspunkt für die strategische und inhaltliche Ausrichtung der nationalen Bildungspolitiken dar. Obwohl er lediglich als Empfehlung gilt, orientieren sich die EU-Staaten an ihm (Bohlinger 2013:10f., vgl. Kommission der europäischen Gemeinschaften, 25.11.2009). So fließen die Empfehlung z.B. in Programme des lebenslangen Lernens und der Kompetenzfeststellung ein.

Die Bedeutung der Schlüsselkompetenzen wird nicht nur mit dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit begründet, sondern auch mit der persönlichen Entfaltung, dem aktiven Bürgersinn und sozialem Zusammenhalt. Diese breite Verankerung untermauert die Relevanz der Schlüsselkompetenzen. Kompetenzen werden verstanden als Einheit von Wissen, Fähigkeiten und Einstellungen.

Das dem Referenzrahmen zugrunde gelegte Konzept des lebenslangen Lernens impliziert, dass die Schlüsselkompetenzen auch nach Abschluss der allgemeinbildenden Grundausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen stetig weiter zu entwickeln sind.

Es werden acht gleichwertige Schlüsselkompetenzen genannt. Zwei davon, mutter- und fremdsprachliche Kompetenz, sind ausschließlich sprachlichen Themen gewidmet, bei den anderen, z.B. der mathematischen und unternehmerischen, bilden sprachlich-kommunikative Kompetenzen grundlegende Bestandteile.

Muttersprachliche KompetenzMuttersprache wird definiert als „die Fähigkeit, Konzepte, Gedanken, Gefühle, Tatsachen und Meinungen sowohl mündlich wie schriftlich ausdrücken und interpretieren zu können“ sowie sprachlich angemessen und kreativ in allen gesellschaftlichen und kulturellen Kontexten handeln zu können. Dies umfasst im Einzelnen:

 „Kenntnisse in Wortschatz, Grammatik und den Funktionen von Sprache“ und Bewusstsein für z.B. Text- und Gesprächssorten, für Merkmale verschiedener Sprachstile und -register sowie für die Kontextabhängigkeit von Sprache und Kommunikation,

 die Fähigkeit, mündlich wie schriftlich eine Vielzahl von Kommunikationsanlässen situationsspezifisch zu bewältigen, das eigene Kommunikationsverhalten zu beobachten und anzupassen wie auch Hilfsmittel zu nutzen, z.B. Nachschlagewerke;

 die Bereitschaft und das Bestreben zum kritischen und konstruktiven Dialog und das Interesse an der Interaktion mit anderen sowie das Bestreben, Sprache nach ästhetischen Gesichtspunkten zu verwenden (siehe Empfehlung des Europäischen Parlamentes und des Rates 2006).

FremdspracheFremdsprachliche Kompetenz wird entsprechend operationalisiert, ergänzt um das Wissen über kulturelle Aspekte von Sprache und deren Verwendung sowie die Fähigkeit, diese Kenntnisse umzusetzen und Fremdsprachen auch informell lernen zu können. Darüber hinaus soll – auf der Einstellungsebene – kulturelle Diversität geschätzt und Interesse an interkultureller Kommunikation und an Sprachen entwickelt werden.

Mit der umfassenden und expliziten Konzeptualisierung von mutter- und fremdsprachlicher Kompetenz werden ambitionierte Ziele für die Entwicklung dieser Kompetenzen formuliert.

Sprache und Kommunikation in der beruflichen Aus- und Weiterbildung

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