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Der Minderheitenschutz des Europarates

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Die Kopenhagener Erklärung ist kein völkerrechtlich bindendes Dokument. Erst einige Jahrzehnte später hat Dänemark zwei Abkommen ratifiziert, die völkerrechtliche Bindung haben und die deutsche Minderheit erfassen: das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (Rahmenkonvention) im Jahre 1997 und die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (Sprachencharta) von 2001. Die Rahmenkonvention bestätigt die Rechte, die die deutsche Minderheit in der Kopenhagener Erklärung schon bekommen hatte: die Zugehörigkeit zur Minderheit ist frei, und Angehörige einer nationalen Minderheit haben das Recht, sich zu versammeln, sich frei zusammenzuschließen; sie haben Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie Zugang zu den Medien.1

Diese generellen Rechte werden in der deutschen Minderheit nicht so oft diskutiert wie die Sprachencharta, die Regionalsprachen oder Minderheitensprachen schützt und fördert. In Dänemark umfasst sie Deutsch als Minderheitensprache in Nordschleswig und nicht Deutsch als Fremdsprache.2 Die Charta bestätigt die bereits in der Kopenhagener Erklärung verankerten Rechte. Die Minderheit hat jedoch erklärt, dass die Charta die Minderheit in psychologischer und spezifischer Weise in ihren Bemühungen unterstützt, Deutsch in der Minderheit am Leben zu erhalten (Hansen 2003: 71). Die Minderheit ist auch der Ansicht, dass die Charta einen zusätzlichen Schutz der bestehenden Rechte bietet und sogar eine verstärkte Nutzung der deutschen Sprache in der Öffentlichkeit begünstigt (Hansen 2002: 82). Sie enthält Pflichten für die Staaten, aber keine Rechte für Einzelpersonen oder Personengruppen. Daher können die Mitglieder der Minderheit nicht das Recht geltend machen, innerhalb der Mehrheitsbehörden und vor Gericht in deutscher Sprache verstanden und angesprochen zu werden. Der Staat hat jedoch die Pflicht, sich darum zu bemühen, Wünschen zur Verwendung der deutschen Sprache nachzukommen. Auch wenn Artikel 1 der Charta erklärt, dass Regional- oder Minderheitensprachen Sprachen sind, die von Staatsangehörigen des Staates verwendet werden, d.h. nicht Sprachen von Migranten, wurde in der parlamentarischen Debatte in Dänemark festgestellt, dass niemand anders behandelt wird, zum Beispiel wegen einer deutschen Staatsbürgerschaft, solange er sich selbst als Angehöriger der deutschen Minderheit betrachtet.

Vor diesem Hintergrund will die Minderheit den Gebrauch der deutschen Sprache in den dänischen Medien, wo sie derzeit keine Rolle spielt, sowie in Behörden und in den Institutionen der Mehrheit, insbesondere in der Altenpflege, verbessern. Hier könnten Mitglieder, die Deutsch als Muttersprache haben, zurzeit auf eine Sprachbarriere stoßen. Der Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen hat Dänemark dafür kritisiert, in diesen Bereichen nicht genug getan zu haben.

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