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Unpersönliche Ausdrucksweise in handlungsanweisenden Texten

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Für handlungsanweisende Texte ist eine agensabgewandte Darstellung charakteristisch, wozu verschiedene syntaktische Mittel beitragen können, z.B. Passiv- oder Imperativsätze:

(3–30) „TABU“ (Auszug aus der Spielanleitung):

Zuerst drückt man die vier Gummifüße fest in die Löcher an der Unterseite des Kartenhalters ein und bringt den TABU-Aufkleber an. Dann wird der Kartenhalter mit Karten gefüllt – und zwar so, dass alle Karten mit derselben Farbe nach oben liegen. Zuerst wird mit der roten Seite gespielt.

(3–31) Beerensoße (aus einem Kochrezept):

Rühren Sie beide Beerensorten gemeinsam durch ein Sieb und vermischen Sie Orangenmarmelade, Rotwein und Senf mit dem Fruchtmark. Würzen Sie mit Ingwerpulver und Zimt und stellen Sie die fertige Soße bis zum Gebrauch in den Kühlschrank.

Die in der Gegenwart gebräuchlichste syntaktische Form zur Realisierung der unpersönlichen Ausdrucksweise in handlungsanweisenden Texten sind aber Infinitivkonstruktionen:

(3–32) Biskuitplätzchen

Eigelb, Zucker, Salz und geriebene Zitronenschale mit dem Schneeschläger schaumig rühren, bis die Masse kremartig wird. Den steifen Eischnee auf die Eigelbmasse geben, das Mehl darübersieben und alles untereinanderheben. Das gefettete Backblech mit Mehl bestäuben. Mit 2 Teelöffeln die Masse bei mindestens 3 cm Abstand auf das Blech geben und die Plätzchen goldgelb backen.

(3–33) Kopfball im Sprung (aus einer Trainingsanleitung für Fußballer):

Auf Pfiff hochschnellen, den ganzen Körper wie einen Bogen nach rückwärts spannen, schlagartig den Kopf nach vorne stoßen.

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