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15. Julius tadelt das Verfahren der Eusebianer mit dem Priester Makarius und anderes in der Mareotis Geschehene.

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Das auch glaubte ich euch mittheilen zu müssen, daß nemlich Athanasius versichert habe, Makarius sei in Tyrus unter einer Militärwache geblieben und bloß sein Ankläger mit denen, welche in die Mareotis reisten, weggegangen; auch sei den Priestern, welche um Erlaubniß baten, der Untersuchung beiwohnen zu dürfen, Dieß verweigert, die Frage aber über den Kelch und Altar vor dem Präfect und seiner Cohorte in Gegenwart von Heiden und Juden gestellt worden. Unglaublich schien Dieß Anfangs, wenn es nicht aus den Acten selbst bewiesen worden wäre. Was uns in Staunen versetzte, über das werdet, glaube ich, auch ihr Geliebte euch verwundern, daß nemlich eine Untersuchung über das Blut und den Leib Christi, welcher die Priester, obgleichs sie die Verwalter der Geheimnisse sind, nicht beiwohnen dürfen, bei einem auswärtigen Richter, in Gegenwart von Katechumenen und, was noch schimpflicher ist, bei Heiden und Juden, die doch als Feinde des Christenthums bekannt sind, gepflogen wurde. Denn wenn überhaupt ein Verbrechen begangen worden ist, so mußte diese Angelegenheit in der Kirche von den Geistlichen nach den Gesetzen geprüft werden, und nicht von Heiden, die das Wort256verabscheuen und die Wahrheit nicht kennen. Welch’ große und schwere Schandthat aber Dieß sei, glaube ich, werdet ihr und Alle erkennen. Dieß nun bezüglich des Athanasius.

Die Briefe der Päpste (42-401), Band 2

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