Читать книгу Festschrift für Jürgen Taeger - Группа авторов - Страница 166

6. Inhalt und Umfang des Schadensersatzanspruchs

Оглавление

Es liegt in der Natur der Sache, dass bei einem per definitionem „nicht in Geld messbaren“ Schaden die Bestimmung des geschuldeten Schadensersatzes erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Ein immaterieller Schaden kann als solcher – anders als ein Vermögensschaden – durch Zahlung eines Geldbetrages gerade nicht beseitigt, sondern allenfalls in dem Sinne entschädigt werden, dass dem Betroffenen Vorteile – Geld – verschafft werden, die sein Wohlbefinden wieder erhöhen.79 Neben dieser Ausgleichsfunktion80 kommt der Entschädigung immaterieller Einbußen nach verbreiteter Auffassung eine Genugtuungsfunktion zu.81 Manche weisen darüber hinaus dem Anspruch noch eine Präventionsfunktion zu.82 In der Rechtsprechung ist eine solche für die Geldentschädigung bei schwerwiegenden Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts anerkannt, wobei dieser Anspruch allerdings unmittelbar auf Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG gestützt wird.83

Festschrift für Jürgen Taeger

Подняться наверх