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II. Datenschutz durch Technikgestaltung
ОглавлениеNormativer Anknüpfungspunkt für die vorliegend zu behandelnden zivilrechtlichen Fragestellungen bildet Art. 25 DS-GVO. Eine Vorschrift, deren Bedeutung für die Rechts- und insbesondere Unternehmenspraxis kaum hoch genug bemessen werden kann;4 in nahezu jedem Unternehmen wird Software eingesetzt, die personenbezogene Daten verarbeitet. Hier werden Fragen des Datenschutzes durch Technikgestaltung augenblicklich relevant.