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3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan (§ 30 Abs. 2 BauGB)
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Gemäß § 30 Abs. 2 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Somit steht der vorhabenbezogene Bebauungsplan dem qualifizierten Bebauungsplan hinsichtlich der Zulässigkeit der Vorhaben gleich. Der Unterschied liegt darin, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan den Qualifikationsmerkmalen des § 30 Abs. 1 BauGB nicht genügen muss, gleichwohl aber die städtebauliche Situation, anders als der einfache Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB, abschließend regeln kann.