Читать книгу DSGVO - BDSG - TTDSG - Группа авторов - Страница 320

e) Zweckbindung

Оглавление

45

Die Einwilligung muss sich auf „einen oder mehrere bestimmte Zwecke“ beziehen (Bestimmtheitsgrundsatz). Insofern ist der Verantwortliche einer Zweckbindung unterworfen. Unzulässig sind demnach alle mit dem Ursprungszweck inkompatiblen Weiterverarbeitungen (Art. 6 Abs. 4 DSGVO), wenn für den neuen Zweck keine eigene Verarbeitungserlaubnis besteht. So dürfen durch eine Einwilligung erlangte Daten nicht für einen anderen Zweck ohne eine diese Zweckänderung legitimierende erweiternde Einwilligung verarbeitet werden (Art. 7 Rn. 140). Es können aber mehrere Zwecke verfolgt werden, in deren Verarbeitung durch eine umfassende Erklärung eingewilligt werden kann.

46

Eine Ausnahme bildet insofern nur die wissenschaftliche, speziell auch die klinische Forschung, bei der der Zweck bei der Einholung einer Einwilligung unter Umständen noch nicht präzise benannt werden kann. Daher sehen die DSGVO und das BDSG hier Privilegierungen vor, die nach § 27 BDSG auch dazu führen können, dass eine Einwilligung nicht eingeholt werden muss (näher dazu Art. 7 Rn. 138, Art. 9 und § 27 BDSG Rn. 4); die Erlaubnis ergibt sich dann aus § 27 BDSG. Wenn eine Einwilligung eingeholt wird, muss der konkrete Forschungszweck nicht genannt werden; die Angabe des wissenschaftlichen Forschungsbereiches genügt in diesen Fällen. Die Notwendigkeit der Privilegierung erkennt auch der ErwG 33 an, weil der Zweck der Datenverarbeitung, in die gem. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO eingewilligt werden soll, „zum Zeitpunkt der Erhebung der personenbezogenen Daten nicht vollständig angegeben werden“ kann. Dabei muss die Einhaltung der anerkannten ethischen Standards der wissenschaftlichen Forschung gesichert sein (siehe dazu Art. 7 Rn. 139ff., insbes. Rn. 148). Die Öffnungsklausel für die privilegierende wissenschaftliche und historische Forschung und für die Verarbeitung zu statistischen Zwecken findet sich in Art. 9 Abs. 2 lit. j DSGVO.

DSGVO - BDSG - TTDSG

Подняться наверх