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2. Vertrag und vorvertragliche Verarbeitung (lit. b)

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Die Anbahnung, Erfüllung, Abwicklung und Beendigung von Vertragsverhältnissen kann die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen. Bei alltäglichen Einkäufen im Supermarkt, auf dem Wochenmarkt, beim Bäcker oder Blumenhändler werden personenbezogene Daten des Kunden regelmäßig nicht erfasst oder, beispielsweise bei der Vorbestellung von Waren im Ladengeschäft unter Angabe eines Namens, nicht elektronisch verarbeitet. Anders sieht es bei Beschäftigungsverhältnissen, bei Online-Verträgen, beim Fernabsatz, beim Kauf auf Rechnung, bei Telekommunikationsverträgen und vielen anderen Verträgen aus, bei der die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist. Eine Interessenabwägung ist nicht vorzunehmen,87 weil es allein auf die objektive Feststellung der Erforderlichkeit ankommt.

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