Читать книгу DSGVO - BDSG - TTDSG - Группа авторов - Страница 82

2. Zuordnung von Verarbeitungen zu einer Niederlassung

Оглавление

12

Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss „im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung“ erfolgen.28 Diese Zuordnung der konkreten Verarbeitung zu einer Niederlassung ist einzelfallspezifisch vorzunehmen, wobei die Voraussetzungen weit zu verstehen sind, um durch die daraus folgende Anknüpfung zum Recht der Jurisdiktion, in der die Niederlassung belegen ist (einschließlich des Rechts der Union), einen umfassenden Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten der Betroffenen zu gewährleisten.29 Entscheidend für die Zuordnung einer Tätigkeit zu einer Niederlassung sind Maß und Umfang der Beteiligung der Niederlassung an der Aktivität zur Verarbeitung personenbezogener Daten.30 Neben der Zuordnung der Verarbeitung zur Tätigkeit der Niederlassung muss eine Zuordnung zu dem Verantwortlichen möglich sein,31 sonst handelt es sich nämlich im Zweifel um eine Verarbeitung der Niederlassung, für die sie selbst datenschutzrechtlich verantwortlich ist. Wo die Verarbeitung tatsächlich geografisch erfolgt oder wo personenbezogene Daten tatsächlich physisch liegen, ist unerheblich.

DSGVO - BDSG - TTDSG

Подняться наверх