Читать книгу Arbeitsrecht - Hans Brox - Страница 71
4.Stellvertretung
Оглавление185Der Abschluss eines Arbeitsvertrags kann sowohl auf der Arbeitgeber- als auch auf der Arbeitnehmerseite durch einen Stellvertreter erfolgen. Das Geschäft wirkt für und gegen den Vertretenen, wenn der Vertreter im Namen des Vertretenen handelt und wenn er Vertretungsmacht hat (§ 164 Abs. 1 Satz 1 BGB). Der Vormund, der Betreuer und der Pfleger bedürfen zum Abschluss von Lehr- und Arbeitsverträgen, die für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr geschlossen werden, der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts (§ 1822 Nr. 6 u. 7, § 1908i Abs. 1, § 1915 Abs. 1 BGB; vgl. auch schon Rdnr. 183).
Grundsätzlich stehen einer Vertretung des Kindes durch die Eltern bei Abschluss eines Arbeitsvertrages mit den Eltern die Vorschriften der §§ 181, 1629 Abs. 2 Satz 1, 1795 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BGB entgegen. Im Fall e kann S durch seinen Vater oder seine Mutter aber wirksam vertreten werden, da die gesetzlichen Vertreter gem. § 10 Abs. 3 BBiG vom Verbot des § 181 BGB befreit sind.