Читать книгу Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea - Hans-Peter Schwintowski - Страница 148

2.1.2.5 Gewährung von Sonderrechten

Оглавление

140

Der Gründungsplan hat sämtliche Rechte, welche die SE den mit Sonderrechten ausgestatteten Gesellschaftern der Gründungsgesellschaften und den Inhabern anderer Wertpapiere als Aktien gewährt, oder die für diese Personen vorgeschlagenen Maßnahmen anzugeben.[213] Dabei handelt es sich um jegliche gesellschaftsrechtlichen Sonderrechte oder sonstigen schuldrechtlichen Sondervorteile in vermögensrechtlicher oder mitverwaltungsrechtlicher Hinsicht, die an Gesellschafter einer Gründungsgesellschaft oder an Inhaber anderer besonderer Rechte[214] ausgegeben werden.

Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea

Подняться наверх