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2. Missbrauch und Verfassungsmäßigkeit des Zwangsausschlusses

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Soweit Aktionäre gegen ihren Willen aus der AG ausgeschlossen werden, stellt sich die Frage, inwieweit ein solcher Zwangsausschluss überhaupt zulässig ist. Denn immerhin steht der Aktienbesitz unter der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie des Art. 14 GG, der sich – jedenfalls auf den ersten Blick – nur schwer mit einem „Zwangsverkauf“ in Einklang bringen lässt. Diesbezüglich ist zu differenzieren.

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