Читать книгу Handbuch des Aktienrechts - Hans-Peter Schwintowski - Страница 292
1.9 Weitere Abwicklung der regulären Kapitalerhöhung 1.9.1 Einlagen
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Im Anschluss an die Zeichnung der neuen Aktien durch den Zeichner ist dieser zur Erbringung der Bar- bzw. Sacheinlage verpflichtet.