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1.9.4 Wirksamwerden der Kapitalerhöhung
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Mit der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung ist das Grundkapital erhöht (§ 189 AktG). Die Eintragung in das Handelsregister hat konstitutive Wirkung, d.h. sie ist rechtsbegründender Akt.