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4.2 Die Tatsituation
ОглавлениеZur Tatsituation gehören das örtliche und zeitliche Umfeld, das Opfer (wenn es ein Opfer gibt), die Tatmittel und andere Gegebenheiten. Dabei ist immer die Sicht des Täters bedeutsam, die der wirklichen Tatsituation nicht entsprechen muss. So kann sich etwa der Auftragsmörder irren und die falsche Person töten.
Die Lösung eines unklaren Falles beginnt mit der vollständigen und möglichst präzisen Analyse der Tatsituation. Wie man dabei vorgehen kann, wird im 2. Kapitel, II.4.1.1 ff. beschrieben. Im vorliegenden Zusammenhang ist wichtig, dass man sich bei der Dokumentation einer schweren und unklaren Straftat nicht zu früh auf bestimmte Hypothesen über den möglichen Tatablauf und damit auf die Frage konzentriert, welche Tatbestandsmerkmale einer bestimmten Straftat zu beweisen sind. Man riskiert sonst, wichtige Dinge zu übersehen, die eine andere Tathypothese bestätigen könnten.