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2. Zeugnisarten

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Je nach Anlass und Zeitpunkt gibt es folgende Arten von (Arbeits- bzw. Dienst-) Zeugnissen:

 • das endgültige Zeugnis

 • das vorläufige Zeugnis

 • das Zwischenzeugnis

 • das Ausbildungszeugnis.

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Wenn das endgültige Zeugnis verlangt werden kann, scheiden das vorläufige und das Zwischenzeugnis aus, sie sind subsidiär.5

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Inhaltlich werden diese Zeugnisse unterschieden (siehe § 109 Abs. 1 GewO):

Das einfache Zeugnis (das nur Fakten wiedergebenden Charakter hat) und

das qualifizierte Zeugnis6 (das darüber hinaus Bewertungen über Leistung und Verhalten enthält).

Das Arbeitszeugnis

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