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2. Zeugnisarten
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Je nach Anlass und Zeitpunkt gibt es folgende Arten von (Arbeits- bzw. Dienst-) Zeugnissen:
• das endgültige Zeugnis
• das vorläufige Zeugnis
• das Zwischenzeugnis
• das Ausbildungszeugnis.
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Wenn das endgültige Zeugnis verlangt werden kann, scheiden das vorläufige und das Zwischenzeugnis aus, sie sind subsidiär.5
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Inhaltlich werden diese Zeugnisse unterschieden (siehe § 109 Abs. 1 GewO):
Das einfache Zeugnis (das nur Fakten wiedergebenden Charakter hat) und
das qualifizierte Zeugnis6 (das darüber hinaus Bewertungen über Leistung und Verhalten enthält).