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5. Europass

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Ende 2004 hat die EU einen „Europass“ eingeführt, der die berufliche Mobilität erhöhen soll. Wer die berufliche Aus- und Weiterbildung sowie sonstige Lernabschnitte im Ausland durchführen möchte, kann mit diesem Pass, in dem die eigenen Fähigkeiten, erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen transparenter dargestellt sind, seine Bewerbungen erleichtern. Der Pass enthält mehrere, nach einheitlichem Schema gefasste Dokumente, darunter die „Zeugnis-Erläuterungen“15 – hierbei geht es um ergänzende Informationen zu beruflichen Abschlusszeugnissen, um sie für ausländische Arbeitgeber leichter verständlich und „lesbar“ zu machen; diese Erläuterungen betreffen also nicht die Arbeits- oder Dienstzeugnisse.

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Sicherlich wäre es nützlich, nicht nur berufliche Abschlusszeugnisse, sondern auch Arbeitszeugnisse zu erläutern, um sie europaweit bei Bewerbungen einsetzen und verstehen zu können. Aber dafür ist der qualifizierende Teil des Zeugnisses ungeeignet:

 • die Abschlusszeugnisse enthalten klare Notenziffern, die international „lesbar“ sind, während die Zeugnissprache der Arbeitszeugnisse kaum übersetzbar ist,

 • außerdem ist die Rechtslage sehr unterschiedlich: z.B. ist die Beurteilung von Leistung und Verhalten in Deutschland bei Bewerbungen unentbehrlich, in Österreich dagegen besteht darauf kein Anspruch und im Übrigen darf nichts Nachteiliges im Zeugnis vermerkt werden. Schon diese beiden Länder lassen ein einheitliches Schema für eine Beurteilung von Leistung und Verhalten nicht zu.

Das Arbeitszeugnis

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