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II. Bedeutung des Zeugnisses
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Das Zeugnis hat eine „zweiseitige Zielsetzung...(es) dient dem Arbeitnehmer regelmäßig als Bewerbungsunterlage und ist insoweit Dritten, insbesondere möglichen künftigen Arbeitgebern, Grundlage für ihre Personalauswahl“.23
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Aber auch für den Zeugnisaussteller hat das Zeugnis Bedeutung: er darf sich mit seinem weiteren Verhalten nicht in Widerspruch zum Zeugnisinhalt setzen (die Beurteilung bindet), und bei leichtfertiger Formulierung droht Schadensersatz.