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1. Bedeutung für den Arbeitnehmer

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Da der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (auf welche Art und aus welchen Gründen auch immer, auch etwa beim Eintritt in den Ruhestand) die Ausstellung des Zeugnisses verlangen kann, erhält er zunächst eine Analyse seiner Tätigkeit und Aufschluss, wie er beurteilt wird.24 In dieser Analyse, die von hohem persönlichem Wert ist,25 erschöpft sich jedoch die Bedeutung des Zeugnisses für ihn nicht (denn die Kenntnis über seine betriebliche Einschätzung hat er schon vorher erhalten oder erhalten können, falls das betriebsinterne Mitarbeiter-Beurteilungsverfahren durchgeführt oder die Beurteilung gemäß § 82 Abs. 2 BetrVG verlangt wurde).

Zeugnisse geben Auskunft darüber, welche Tätigkeiten wie lange und in welcher Weise durchgeführt wurden – ihre Dokumentation dient (so das BAG26)

vor allem als Unterlage für eine Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz und stellt deshalb einen wichtigen Faktor im Arbeitsleben dar. ... Für den Arbeitnehmer ist das Zeugnis gleichsam die Visitenkarte für weitere Bewerbungen“.

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Das Zeugnis stellt einen unverzichtbaren Teil der Bewerbungsunterlagen dar und ist ein wichtiges Dokument für das berufliche Weiterkommen.27 Ohne Arbeitszeugnisse sind Bewerbungen nahezu chancenlos. Viele Firmen stellen deshalb schon von sich aus, und bevor es beantragt wird, ein Zeugnis aus (überwiegend als qualifiziertes Zeugnis) und übergeben es mit den übrigen Arbeitspapieren.

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Wegen dieser Bedeutung hat der Arbeitnehmer natürlich ein hohes Interesse an einer für ihn günstigen Abfassung des Zeugnisses, um für sich und seine Arbeitsleistung auf dem Arbeitsmarkt werben zu können; denn Zeugnisse stellen für ihn ein wichtiges Werbemittel dar, das er bei der Stellensuche zur Verfügung hat. Und in Zeiten schlechterer Arbeitsmarktlage kann das Zeugnis für Arbeitnehmer von schicksalhafter Bedeutung sein.

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Die Bedeutung für die Arbeitnehmer wird durch die Tatsache unterstrichen, dass im Jahre 2006 – dem letzten Jahr der bundesweiten, statistischen Erfassung – fast 31.000 Zeugnisprozesse vor dem Arbeitsgericht geführt wurden,28 (statistisch an 3. Stelle stehend hinter den Verfahren wegen Kündigung und Arbeitsentgelt). Darüber hinaus wird noch eine beachtliche Dunkelziffer vermutet, da Zeugnisstreitigkeiten oft auch in Kündigungsverfahren mit erledigt bzw. in Abfindungsvergleichstexten aufgenommen und statistisch nicht gesondert erfasst wurden.29

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Ab 2007 wird in der „Statistik der Arbeitsgerichtsbarkeit“ das Sachgebiet „Zeugniserteilung“ nicht mehr gesondert dargestellt, so dass zuverlässige Angaben über die aktuelle Zahl der Zeugnisprozesse leider nicht mehr möglich sind. Es gibt allerdings keine Anzeichen dafür, dass sich die Zahl seitdem nennenswert verändert, insbesondere reduziert hätte, so dass man wohl davon ausgehen kann, dass nach wie vor jährlich Zeugnisprozesse in der Größenordnung von etwa 30.000 vor den Arbeitsgerichten geführt werden.

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Überwiegend geht es in den Prozessen um die textliche Abänderung bereits erteilter Zeugnisse, weniger um deren erstmalige Erteilung.

Das Arbeitszeugnis

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