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c) Kirchliche Mitarbeiter
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Für Beschäftigte in der evangelischen (Diakonie) und katholischen Kirche (Caritas) gelten im Wesentlichen vergleichbare Zeugnisvorschriften, die sich anlehnen
• bei den Kirchenbeamten an die Dienstzeugnisnormen der staatlichen Beamtengesetze bzw.
• bei den sonstigen Mitarbeitern an den TVöD.
Zur Beurteilung des Verhaltens kirchlicher Mitarbeiter siehe Rn. 337.