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1.2.3 DIE RANGORDNUNG DER SYMPTOME

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Erfolgt nach ORG §§ 84 bis 95 eine ausführliche Fallaufnahme, so resultiert in der Regel eine Fülle an Symptomen, die einen unterschiedlichen Einfluss auf die Mittelbestimmung haben. In der Einleitung zur revidierten Ausgabe 2000 von Bönninghausens TB7 hat K-H. Gypser die Gewichtung der Symptome herausgearbeitet, die sich aus verschiedenen Stellen in Bönninghausens Schrifttum ergibt. An erster Stelle steht die Causa occasionalis des aktuellen Leidens, sofern eine solche eruierbar ist (nicht zu verwechseln mit schulmedizinischen Kausalitätsvorstellungen), an zweiter Stelle das Hauptsymptom mit seinen Eigenheiten (Modalitäten, Empfindungen und Befunde, Lokalisation, Begleitsymptomen und Erstreckungen), an dritter die Nebensymptome, und schließlich an vierter Stelle die Veränderungen des Gemüts (Tabelle 1). Eine Rangordnung ist dann von besonderer Bedeutung, wenn sich Symptome einzelner Gewichtungsebenen widersprechen. Besteht zum Beispiel beim Hauptsymptom (d.h. der Hauptbeschwerde, die den Patienten zum Arzt führt), eine Besserung durch Wärme, bei einem der Nebensymptome aber eine Verschlimmerung durch Wärme, so ist die Modalität des Hauptsymptoms höher zu gewichten als diejenige des Nebensymptoms, welche in diesem Fall weggelassen werden muss. Ist unklar was Haupt- und was Nebensymptom ist, so dürfen widersprüchliche Modalitäten nicht für die Repertorisation verwendet werden. Hat das Hauptsymptom nur wenige oder keine Modalitäten vorzuweisen, werden unter Umständen nur die klaren Modalitäten des Nebensymptoms zur Repertorisation herangezogen. Dies ist zum Beispiel bei Hauterkrankungen häufig zu beobachten.

Tabelle 1: Bönninghausens Rangordnung der Symptome


Die Polaritätsanalyse in der Homöopathie

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