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Was Mobilfunker wissen
ОглавлениеMobilfunker haben Daten darüber, wer ihre Kunden sind, wo sie unterwegs sind, mit wem sie telefonieren oder simsen und – im Falle eines genehmigten Lauschangriffs – was der Inhalt von Gesprächen und Texten ist. Wenn mobile Daten genutzt werden, werden auch IP-Adressen erfasst, die ein Nutzer ansurft. Die Inhalte – welche Seiten angesehen wurden oder wonach gesucht wurde – sind dem Betreiber nicht bekannt, da sie meist verschlüsselt übertragen werden.
Gemessen an der Information, die ein Smartphone über viele Details der Nutzung erzeugt, sind die Daten der Mobilfunker relativ bescheiden. Und sie unterliegen im Rahmen eigener Gesetze strenger Regulierung, anders als die von Konzernen wie Google oder Facebook erfassten Daten. Durch Akzeptanz der AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) erhalten diese Anbieter weitgehend freie Hand zur weiteren Verwendung.
Dennoch sind Mobilfunker für die Polizei die erste Adresse im Zuge von Ermittlungen, da bereits Rufnummerninhaber, Standorte und Verbindungsdaten sehr aufschlussreich sind. Auskunft gibt es nur auf staatsanwaltliche Anordnung mit richterlicher Genehmigung. Je nach Anordnung können dabei auch Inhalte ab dem Zeitpunkt der Genehmigung abgehört werden. Auskünfte werden rund um die Uhr von eigenen »Interception Teams« bei den Betreibern gehandhabt. Andere Mitarbeiter, etwa in Shops oder im Service, haben keinen Zugang zu diesen Daten.