Читать книгу Jugendgerichtsgesetz - Herbert Diemer - Страница 165
2. Verfassungsrechtliche Gesichtspunkte
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Die Vorschrift genügt die Vorschrift mit ihrer Definition der Weisungen und deren Begrenzung auf den Erziehungszweck (§ 10 Abs. 1 S. 1) i.V.m. der gesetzlichen Zumutbarkeitsschranke (§ 10 Abs. 1 S. 2) den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit (Dallinger/Lackner § 10 Rn. 26; Schönke/Schröder-Kinzig § 56c Rn. 3 für die Weisungen nach dem Erwachsenenstrafrecht; in diesem Sinne auch BVerfG NStZ 1987, 275 f.). Zur Zulässigkeit und Voraussetzungen jugendrechtlicher Weisungen sowie zum Verhältnis des strafrechtlichen Erziehungsgedankens und elterlichem Erziehungsrechts s. Rn. 11 und etwa Walter/Willms NStZ 2004, 600).