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1. Haupt- und ehrenamtliche Bewährungshelfer
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Die Bestellung von hauptamtlichen und ehrenamtlichen Bewährungshelfern steht gem. § 24 Abs. 1 in einem Regel-Ausnahme-Verhältnis. Wenn es aus Gründen der Erziehung zweckmäßig erscheint, kann der Jugendliche oder Heranwachsende einem ehrenamtlichen Bewährungshelfer unterstellt werden, was beispielsweise angesichts der Arbeitsüberlastung Hauptamtlicher angezeigt sein kann. Weitere Ausnahmen können sich aus dem Anforderungsprofil an Bewährungshelfer/innen ergeben. Sie sollen „gut ausgebildete, erfahrene Sozialarbeiter von hoher Intelligenz, großem Idealismus, lebendiger Aktivität, echter Hilfsbereitschaft, besonderer Kontaktfähigkeit und zugleich bestimmtem wie vertrauenserweckendem Auftreten, von Festigkeit und Geduld“ sein (Brunner/Dölling §§ 24, 25 Rn. 11). Dieses Anforderungsprofil gilt für beide Gruppen von Bewährungshelfern. Hauptamtlichkeit ist also nicht mit Qualifikation und Professionalität gleichzusetzen ebenso wenig wie Ehrenamtlichkeit mit Nichtprofessionalität (Schüler-Springorum NK 1990, 29). Vertrauensvorsprung auf Grund von Behördenferne, größere Flexibilität und Offenheit für innovative Ansätze, stärkere Motivation im Einzelfall statt permanenter Überforderung auf Grund zu hoher Fallzahlen sind die Pluspunkte ehrenamtlicher Bewährungshilfe.
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So wissen ehrenamtliche Bewährungshelfer z.B. für junge Ausländer oft mehr (auch auf Grund eigener Sprachkenntnisse) über soziokulturelle Hintergründe als hauptamtliche, engagierte Mitarbeiterinnen freier Träger im Kiez oft mehr als Bewährungshelfer in fernen öffentlichen Dienstzimmern. Auf der anderen Seite gibt es zahlreiche Grenzen ehrenamtlicher Hilfe (Anzahl und Gewinnung, Durchhaltevermögen, Belastbarkeit, Verbindlichkeit und Einbindung). Aktuelle Vorschläge weisen deswegen in Richtung auf Projektarbeit in der Bewährungshilfe, an der sowohl öffentliche und freie Träger als auch hauptamtliche und ehrenamtliche Bewährungshelfer beteiligt sind (vgl. Kawamura 2018; Maelicke/Ortner 1991; Müller 1990, S. 10; Wegener 1990, S. 33). Allgemein zum Verhältnis von Profis und Ehrenamtlichen = Schwarz 1990, S. 50 ff. und zum Verhältnis von öffentlichen zu freien Trägern = Rensmann 2007, S. 228 f.; Lange 1991, S. 158. Gefragt ist „Teamgeist mit Projektmentalität“ (Schüler-Springorum 1990, S. 30; vgl. auch die Experteninterviews bei „Auslauf- oder Zukunftsmodell? Wie viel und welche Bewährungs- und Straffälligenhilfe brauchen wir heute?“, NK 1997, Heft 3, S. 22 ff.).