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a) Gegenüber dem Probanden

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Hilfe und Betreuung sind die Pflichten des Bewährungshelfers gegenüber dem Probanden. Dafür stehen ihm rein rechnerisch derzeit 1,7 Stunden pro Monat zur Verfügung (Kawamura-Reindl/Stancu 2010, S. 135). Er soll die Erziehung fördern und mit dem Erziehungsberechtigten und dem gesetzlichen Vertreter vertrauensvoll zusammenwirken. Die letztgenannte Möglichkeit scheitert jedoch häufig an der fehlenden Mitwirkungsbereitschaft. Als Alternative zum Strafvollzug besteht die wichtigste Aufgabe der Bewährungshilfe in der Haftvermeidung und der Verbesserung der Lebenslage der Betroffenen mit dem Ziel einer Verminderung des Rückfallrisikos (Maelicke/Simmedinger 1987, erneut Klug 2007, S. 237 ff.; Hauptteil des Hamburgischen Entschädigungs- und Opferhilfegesetz (Hmb GVBl. 2018, 269) 2018 ist es, durch eine verbesserte Resozialisierung die Rückfallquote von Straftätern zu verringern und Haft zu vermeiden oder zu verkürzen). Die soziale Situation der Bewährungsprobanden ist überwiegend geprägt durch mehrfache Benachteiligungen, Kawamura-Reindl Lebenslagen Straffälliger als Ausgangspunkt für professionelle Interventionen in der sozialen Arbeit, in: AK Hochschullehrerinnen Kriminologie 2014, 144-159. Mangelnde Schul- und Berufsausbildung, Arbeitslosigkeit, hohe Verschuldung, ungesicherter Lebensunterhalt, schwierige Wohnsituation, Suchtproblematik und wiederholte Straftaten (nach wie vor eher im Bereich der Eigentumskriminalität) sind hier die Stichworte (Maelicke 1988, S. 28). In einer Zweierbeziehung zwischen dem Bewährungshelfer und dem Probanden lassen sich diese Probleme nicht aufarbeiten. Eine problemorientierte Gruppenarbeit mit Supervision kann hier ansatzweise erfolgreicher sein (Lippenmeier 1981; Lippenmeier/Sagebiel 1983, S. 50; Rensmann 2007, S. 230; van Heek/Marks in: Denkschrift zur Lage und Zukunft der Bewährungshilfe in Deutschland, S. 9 ff.). Angesichts der massiven sozialen Probleme und mehrfacher Benachteiligungen stellen sich aber darüber hinaus im Rahmen der Bewährungshilfe übergreifende Aufgaben, die zu einer Erweiterung der Bewährungshilfe zur Projektarbeit führen (Wegener 1990, S. 35). Arbeits-, Wohn- und Freizeitprojekte, Schuldenregulierung und projektbegleitender Ausbau freiwilliger Initiativen sind hier zu nennen. Bei Drogenabhängigkeit ist die Zusammenarbeit der Bewährungshilfe mit den regionalen Drogenberatungsstellen anzustreben (Kühnel 1990, S. 37). Gefordert wird für eine moderne Bewährungshilfe zudem die Entwicklung eines effizienten und gleichzeitig klientenorientierten Methodenrepertoires, Klug 2007, S. 236, eine Schnittstelle zwischen allen sozialen Diensten in der Justiz sowie die Einführung von Qualitätsmanagement und verbindlichen Standards van Heek/Marks a.a.O., S. 10 f.; Schwerpunkt Qualitätsmanagement, BewHi 1/2007; Schwerpunkt Beziehungsqualität, BewHi 2/2010; Schwerpunkt Motivation Zwangskontexten BewHi 4/2012; Schwerpunkt Methoden der sozialen Arbeit, BewHi 3/2017; Ambulante Straffälligenarbeit – Impulse aus den Bundesländern, BewHi 1/2018; Modelle der Straffälligenhilfe, BewHi 2/2019.

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Pflichten gegenüber dem Probanden bestehen auch hinsichtlich des Persönlichkeitsschutzes. Rechtsgrundlagen dafür sind § 203 Abs. 1 Nr. 5 StGB bzw. 203 Abs. 2 Nr. 1 StGB sowie die Datenschutzbestimmungen (vgl. Lübbemeier 1997, S. 3 ff.). Eine Berichts- und Meldepflicht besteht nach § 25 nur gegenüber dem zuständigen Richter, jedoch nicht im Rahmen der Amtshilfe. Zwar hat der Bewährungshelfer nach BVerfGE 33, 367 kein Zeugnisverweigerungsrecht, doch ist die schwierige Rolle des Bewährungshelfers schon bei der Erteilung einer Aussagegenehmigung nach § 54 StPO zu berücksichtigen, so dass grundsätzlich auf Bewährungshelfer als Zeugen verzichtet werden sollte (vgl. Ostendorf 1981, S. 9). Rechtspolitisch ist ein auf den Hilfe- und Betreuungsbereich beschränktes Zeugnisverweigerungsrecht zu fordern (Damian-Gutachten, DBH Materialien Nr. 12, 1993).

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