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3.5.3 Der Schutz der Schwächeren

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Die Schweigepflicht ist das Dach, unter dem sich Patienten trauen, auch Dinge preiszugeben, die sie sehr beschämen. Die Schweigepflicht ist ein großes Gut, das nur im Fall drohend gefährlicher Verläufe aufgegeben werden darf. Im Falle häuslicher Gewalt gegen Frauen kann der Hausarzt durch Aufklärung und genaue Dokumentation helfen. Im Falle häuslicher Gewalt gegenüber minderjährigen Kindern oder ihrer Vernachlässigung sollte der Hausarzt immer die Familie mit seinen Beobachtungen konfrontieren und Hilfestellung anbieten. Nur wenn dies erfolgt ist, Hilfen abgelehnt werden und die bedrohliche Situation nach ärztlicher Sicht andauert, soll er Behörden informieren. Diese Vorgehensweise ist gesetzlich geregelt. (Rechtfertigungsgrund des rechtfertigenden Notstands nach § 34 StGB zum Schutz höherrangiger Rechtsgüter; Gefahr nur durch Bruch der Schweigepflicht abwendbar: unverzügliches Handeln erforderlich, konkrete Wiederholungsgefahr – Dokumentation!)

Die Hausarztpraxis von morgen

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